Politik: Metro Manila

Oberster Gerichtshof bestätigt Amtszeitverlängerung für Barangay- und Jugendräte

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat ein Gesetz bestätigt, das es den im Oktober 2023 gewählten Beamten der Dorfverwaltungen (Barangay) sowie den Mitgliedern der Jugendräte (Sangguniang Kabataan, SK) ermöglicht, bis zu den nächsten Wahlen im November 2028 im Amt zu bleiben. Mit diesem Urteil wies das höchste Gericht eine Klage ab, die behauptete, die verlängerte Amtszeit verletze das Wahlrecht der Bürger.

Screen Shot 2026-07-28 at 11.04.53 AM
Quelle: PIA

In der Entscheidung, die von Associate Justice Rodil Zalameda verfasst wurde, wies das Gericht die Petition des Wahlrechtsanwalts Romulo Macalintal zurück. Macalintal hatte die Verfassungsmäßigkeit des Republic Act 12326 angefochten. Das am 24. September 2026 in Kraft getretene Gesetz sieht vor, die Amtszeit der Dorfbeamten von bisher vier auf fünf Jahre zu erhöhen. Gleichzeitig wird die maximale Anzahl aufeinanderfolgender Amtszeiten von drei auf zwei reduziert. Die nächsten Wahlen für die Barangay- und SK-Räte sind nun für November 2028 angesetzt.

Der Kläger Macalintal argumentierte, das Gesetz verstoße gegen die Richtlinien des Gerichts aus dem Jahr 2023 (Fall Macalintal gegen Commission on Elections), wonach Wahlen nur aus wichtigen oder zwingenden Gründen verschoben werden dürfen. Zudem sah er darin eine Verletzung des rechtsstaatlichen Verfahrens und des verfassungsmäßigen Rechts der Bevölkerung, ihre lokalen Amtsträger zu wählen.

Das Gericht entgegnete jedoch, dass die Richtlinien von 2023 nicht anwendbar seien, da es bei dem Republic Act 12326 primär um die Festlegung der Amtszeiten gehe und nicht um eine reine Wahlverschiebung. Die Festlegung des Wahltermins im November 2028 diene lediglich der Umsetzung der neuen Amtszeitregelung. Der Gerichtshof betonte, dass der Kongress die Befugnis habe, die Amtszeiten der Dorfbeamten festzulegen oder zu ändern, sofern der Zeitraum bis zum Beginn der neuen Amtszeit angemessen sei. Das Recht auf Wahlbeteiligung erfordere keine spezifische Dauer der Amtszeit oder eine bestimmte Wahlfrequenz, solange die Wahlen regelmäßig in gesetzlich festgelegten, vorhersehbaren Abständen stattfinden.