Gesellschaft: Landesweit

Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Gewalt: Fehlende Unterstützung bedeutet nicht automatisch strafrechtliche Verfolgung

In der Anwendung des Gesetzes zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt (Republic Act No. 9262), bekannt als Anti-VAWC Act, hat die jüngste Rechtsprechung auf den Philippinen wichtige Grenzen für die strafrechtliche Verfolgung wegen wirtschaftlicher Gewalt gezogen. Während das Gesetz seit über zwei Jahrzehnten als Form der positiven Maßnahmen dient, um Frauen und ihre Kinder vor Missbrauch durch Ehemänner, Partner oder ehemalige Partner zu schützen, verdeutlichen aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs, dass die bloße Unfähigkeit, finanziellen Unterhalt zu leisten, nicht automatisch eine strafbare Handlung darstellt.

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Quelle: PIA

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für eine strafrechtliche Haftung unter dem Anti-VAWC Act die gezielte Absicht entscheidend, die Frau oder die Kinder vorsätzlich um den rechtlich zustehenden Unterhalt zu bringen. Wenn das Ausbleiben der Zahlungen auf tatsächliche finanzielle Schwierigkeiten zurückzuführen ist, fehlt es am notwendigen kriminellen Vorsatz. Dies wurde unter anderem im Fall Acharon gegen People (G.R. No. 22496 vom 9. November 2021) bestätigt, wonach bei rein finanziellen Notlagen keine strafrechtliche Haftung besteht, da der erforderliche kriminelle Vorsatz fehlt. In solchen Fällen, in denen Eltern ernsthafte Bemühungen unternehmen, ihre Verantwortung trotz begrenzter Mittel zu erfüllen, ist keine strafrechtliche Sanktion vorgesehen. Stattdessen wird betont, dass das angemessene Rechtsmittel in diesen Fällen zivilrechtlicher Natur ist. Betroffene sollten in solchen Situationen spezifische Klagen auf Unterhalt gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs oder des Familiengesetzes einreichen.

Ein weiterer zentraler Aspekt der aktuellen Rechtsprechung ist die gemeinsame Unterhaltspflicht beider Elternteile. Das Gesetz sieht vor, dass nicht allein der Vater für den finanziellen Support verantwortlich ist, sondern beide Elternteile gleichermaßen zur Unterstützung ihrer Kinder verpflichtet sind. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall XXX gegen People (G.R. No. 255877 vom 29. März 2023) stellte klar, dass ein Vater nicht wegen wirtschaftlicher Gewalt im Sinne des RA 9262 haftbar gemacht werden kann, wenn die Mutter gleichermaßen in der Lage ist, für das Kind aufzukommen. Dies soll verhindern, dass die Anwendung des Gesetzes zu einer Form der Umkehrdiskriminierung führt, wenn das Gesetz, das eigentlich vor Missbrauch schützen soll, ungerecht eingesetzt wird.

Zudem unterstrich der Oberste Gerichtshof in einem sehr aktuellen Urteil (XXX273288 gegen People of the Philippines, G.R. No. 273288 vom 4. August 2025), dass das bloße Versagen oder die Unfähigkeit zur finanziellen Unterstützung keine strafrechtliche Haftung begründet, selbst wenn die geschädigte Partei dadurch psychischen oder emotionalen Schmerz erleidet. Ohne den nachweisbaren Vorsatz, dem Kind den rechtlich geschuldeten Unterhalt bewusst zu verweigern, um Leid zuzufügen, bleibt die Angelegenheit eine zivilrechtliche Pflicht.

Über die rein materiellen Aspekte hinaus rückt die Rechtsprechung das Kindeswohl in den Fokus. Dieses wird gemäß A.M. No. 25-03-23-SC vom 27. Juni 2026 als die Gesamtheit aller Umstände und Bedingungen definiert, die am günstigsten für das Überleben, den Schutz und das Sicherheitsgefühl eines Kindes sind. Es umfasst die Förderung der physischen, kognitiven, psychologischen, sozialen, moralischen und emotionalen Entwicklung sowie die Suche nach der bestmöglichen Alternative zur Sicherung des Wachstums des Kindes. Ziel der rechtlichen Betrachtung sollte es sein, die bestmöglichen Alternativen zur Sicherung der kindlichen Entwicklung zu finden, anstatt lediglich in den Konflikt zwischen den getrennten Eltern einzutreten.