Gesellschaft: Landesweit

Marcos führt neuen Rahmen für Unterrichtsausfälle bei Naturkatastrophen ein

Bei Naturkatastrophen oder anderen Notfällen soll der Ausfall von Präsenzunterricht und die Wiederaufnahme des Schulbetriebs künftig nach einheitlichen Regeln erfolgen. Präsident Ferdinand Marcos Jr. hat die Anordnung EO 130 unterzeichnet, um öffentliche Verwirrung zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Lernprozess trotz Unterrichtsausfällen im Klassenzimmer nicht unterbrochen wird. Die Verordnung mit dem Titel Establishing a Framework for the Suspension and Resumption of Classes and Activities, and Onsite Work in Educational Institutions and Learning Centers soll den Unterrichtsausfall minimieren und gleichzeitig die Sicherheit gewährleisten.

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Quelle: PIA

Die neue Verordnung, die am 28. Oktober 2026 unterzeichnet und am 3. November 2026 öffentlich bekannt wurde, ersetzt die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2012 (EO 66). Während EO 66 weiterhin die Aussetzung der Arbeit in anderen Regierungsbehörden regelt, schafft EO 130 einen neuen, differenzierten Rahmen für alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen und Lernzentren. Die Maßnahme wurde nach umfangreichen Konsultationen mit Schulleitern, Lehrkräften, Eltern, Lernenden, privaten Schulorganisationen sowie lokalen Regierungen entwickelt. Executive Secretary Ralph Recto unterstützte den Prozess durch interministerielle Treffen, um die Richtlinien zu straffen und die Veröffentlichung zu beschleunigen.

Das neue System unterscheidet zwischen drei verschiedenen Mechanismen für Ausfälle: automatische, lokalisierte und granulare Aussetzungen. Bei der automatischen Aussetzung treten Unterrichts- und Arbeitsstopps ohne zusätzliche Erklärung in Kraft, sobald technische Schwellenwerte der zuständigen Behörden erreicht werden. Dies betrifft Warnungen der Wetterbehörde PAGASA, des PHIVOLCS sowie des Umweltmanagementbüros des Ministeriums für Umwelt und natürliche Ressourcen (DENR-EMB).

Sollte keine automatische Aussetzung vorliegen, können Gouverneure und Bürgermeister lokalisierte Aussetzungen anordnen, die auf lokalen Risikobewertungen und den vorherrschenden Bedingungen basieren. Diese Anordnungen müssen die betroffenen Gebiete sowie den Zeitraum der Aussetzung genau definieren und mit den zuständigen Behörden, Barangay-Offiziellen und Schulleitungen koordiniert werden. Darüber hinaus erlaubt die Verordnung Schulen und Lernzentren, granulare Aussetzungen eigenständig zu beschließen, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit oder das Wohlergehen von Schülern und Personal besteht. Solche Entscheidungen müssen auf dokumentierten, standortspezifischen Bewertungen basieren und mit der lokalen Regierung abgestimmt werden, sofern keine automatische oder lokalisierte Aussetzung bereits besteht.

Um den Bildungsfluss aufrechtzuerhalten, sollen Bildungseinrichtungen alternative Lernmodelle nutzen, sobald der Präsenzunterricht ausfällt. Die Verordnung betont, dass die Aussetzung des Präsenzunterrichts nicht automatisch das Ende des Lernens bedeuten darf. Die Schulen sind angewiesen, nach Möglichkeit alternative Lernarrangements zu implementieren, die mit den Richtlinien des Bildungsministeriums (DepEd), der Hochschulkommission (CHED), der TESDA und des Rates für frühkindliche Betreuung und Entwicklung (ECCD Council) vereinbar sind. Die Sicherheit der Lernenden und des Personals hat Vorrang, aber durch wissenschaftlich fundierte und lokal angepasste Maßnahmen soll die Unterrichtszeit geschützt werden. Dies ist besonders vor dem Hintergrund zunehmender klimatischer Herausforderungen wie schweren Taifunen oder extremer Hitze durch Phänomene wie den Super El Niño relevant.

Die Verordnung regelt auch die Wiederaufnahme des Unterrichts. Schulen können den Betrieb wieder aufnehmen, sobald die Aussetzungsfristen ablaufen oder Warnungen aufgehoben bzw. herabgestuft wurden, sofern die erforderlichen Sicherheitsinspektionen erfolgt sind. Zudem können Bildungseinrichtungen die Wiederaufnahme des Unterrichts beantragen, noch bevor eine lokalisierte Aussetzung offiziell endet, wenn sie nachweisen können, dass ihre Räumlichkeiten sicher sind und sie die Zustimmung des zuständigen Bürgermeisters oder Gouverneurs erhalten haben.

Für die Umsetzung wurden verschiedene Behörden mit Aufgaben betraut: Das Bildungsministerium (DepEd) muss in Koordination mit anderen Behörden innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 3. November 2026 detaillierte Richtlinien erarbeiten. Das DILG ist für die Koordination mit den lokalen Regierungen zuständig, muss die Umsetzung überwachen und sicherstellen, dass lokale Behörden die Erteilung von Baugenehmigungen und Sicherheitsfreigaben für Schulen beschleunigen. Das DPWH soll zudem standortspezifische Bewertungen von Schulinfrastrukturen nach Katastrophen durchführen und seine Regionalbüros mobilisieren, um betroffene Bildungseinrichtungen und die zugehörige Infrastruktur zu prüfen.