Gesellschaft: Landesweit

US-Justiz klagt vier Filipinos wegen illegaler Stimmabgabe an

Das DOJ hat gegen vier philippinische Staatsangehörige Anklage erhoben, denen vorgeworfen wird, bei US-Bundeswahlen illegal abgestimmt zu haben. Die vier Personen gehören zu einer Gruppe von insgesamt 48 ausländischen Staatsbürgern, die in fünf US-Bundesstaaten, Kalifornien, Nevada, Florida, New York und Pennsylvania, wegen wahlbezogener Delikte angeklagt wurden. Zu den Vorwürfen zählen unter anderem die illegale Stimmabgabe, betrügerische Wählerregistrierungen sowie die falsche Behauptung der US-Staatsbürgerschaft.

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Symbolbild: Envato

Alle vier betroffenen Filipinos sind laut Angaben des DOJ rechtmäßige dauerhafte Einwohner der USA, sogenannte Green-Card-Inhaber. Sie sollen an Bundeswahlen teilgenommen haben, obwohl ihnen das Wahlrecht ohne US-Staatsbürgerschaft nicht zusteht. Die angeklagten Personen wurden als die 41-jährige Giezell Viduya Adawag, der 51-jährige José Probitsado Amaro und die 56-jährige Pamele Arbués Line (alle aus Kalifornien) sowie die 44-jährige Jullie Ann Sumalinog Moore aus Nevada identifiziert.

Die Vorwürfe gegen Adawag beziehen sich darauf, dass sie sich am Tag der allgemeinen Wahlen im November 2024 fälschlicherweise als US-Bürgerin registriert und ihre Stimme abgegeben habe. Sie steht im Eastern District of California wegen illegaler Stimmabgabe durch einen Ausländer vor Gericht; dies ist ein Vergehen, das mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Amaro und Line stehen im Southern District of California unter Verdacht, neben der illegalen Stimmabgabe auch falsche Angaben während ihrer Einbürgerungsgespräche gemacht zu haben, indem sie ihre bisherige Wahlbeteiligung verschwiegen oder ihre Staatsangehörigkeit falsch darstellten. Moore hingegen wird in Nevada beschuldigt, an einer Wahl teilgenommen zu haben, die unter anderem die Kandidaten für das Präsidentenamt, den Senat und das Repräsentantenhaus betraf.

Das Justizministerium betonte, dass alle Angeklagten bis zu einem rechtskräftigen Beweis der Schuld als unschuldig zu gelten haben. Die restlichen 44 Angeklagten in dem Verfahren stammen aus verschiedenen Ländern, darunter Mexiko, Kuba, Kanada, Guatemala, Indien, Kenia, Russland sowie mehreren Nationen aus Europa, Asien, dem Pazifik, der Karibik und Lateinamerika.