Vereinfachte Verfahren für Arbeitsgenehmigungen ausländischer Fachkräfte
EditDurch eine neue Regelung werden Bearbeitungszeiten für ausländische Arbeitsgenehmigungen verkürzt und redundante Dokumentationspflichten abgebaut.
Das philippinische Arbeitsministerium (Department of Labor and Employment, DoLE) hat das Antragsverfahren für diese sogenannten Alien Employment Permits (AEP) entsprechend vereinfacht. Arbeitsminister Francis Tolentino unterzeichnete hierzu die Anordnung Nr. 248-C aus dem Jahr 2026, die 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung in überregionalen Zeitungen in Kraft tritt.
Antragsteller müssen bei der Erstantragstellung künftig keine vorläufigen Genehmigungen, Lizenzen oder Nachweise über laufende Anträge bei anderen Regierungsbehörden mehr vorlegen. Zu den nun entfallenden Dokumenten gehören unter anderem Lizenzen des Philippine Construction Accreditation Board, Sondergenehmigungen der Professional Regulation Commission sowie Beschäftigungsautorisierungen des Justizministeriums (Department of Justice) oder des Umweltministeriums (Department of Environment and Natural Resources).
Die Einhaltung der Vorschriften der jeweiligen Fachbehörden bleibt jedoch verpflichtend. Zudem entfällt die Pflicht, Bekanntmachungen zum Arbeitsmarkttest auf Kosten der Antragsteller in Zeitungen zu veröffentlichen. Stattdessen werden diese Mitteilungen nun direkt über das offizielle Webportal des DoLE publiziert.






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