Gesellschaft: Laguna

Philippinischer Oberster Gerichtshof suspendiert Richterin wegen Demütigung eines Kindes

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat eine Richterin des Familiengerichts in Laguna für ein Jahr und einen Tag ohne Gehalt und weitere Vergütungsleistungen suspendiert. Die Entscheidung gegen die Richterin Suwerte Ofrecio vom Regionalgericht (Regional Trial Court) in Sta. Cruz folgt auf schwerwiegendes Fehlverhalten während einer Zeugenaussage. Ofrecio hatte eine damals 13-jährige Zeugin in einem Vergewaltigungsprozess mit sexuell expliziten und demütigenden Fragen konfrontiert.

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Symbolbild: Envato

In einem Urteil, das auf Empfehlungen des Judicial Integrity Board (JIB) basiert und von Associate Justice Henri Jean Paul Inting verfasst wurde, stellte das Gericht fest, dass die Richterin grobes Fehlverhalten begangen hat. Die Befragung der Minderjährigen diente laut dem Obersten Gerichtshof weder der Klärung des Sachverhalts noch der Feststellung der Tatbestandsmerkmale. Stattdessen habe die Richterin bewusst darauf gesetzt, das Kind mit herabwürdigenden Andeutungen bezüglich Konsens und moralischer Schuld zu konfrontieren.

Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten von Richterin Ofrecio eine bewusste Missachtung ihrer richterlichen Pflichten darstellte. Die wiederholte Verwendung expliziter sexueller Sprache gegenüber einem Kind wurde nicht als bloßer Übereifer gewertet, sondern als vorsätzliche Zufügung von Scham und als bewusster Verstoß gegen die Pflicht des Gerichts, ein Kind als Zeugin zu schützen. Eine psychologische Untersuchung ergab, dass die Zeugin infolge der Befragung ein moderates bis schweres emotionales Trauma erlitt, was das Gericht als direkte und natürliche Folge des Verhaltens der Richterin ansah.

Zusätzlich zur Art der Befragung sah das Gericht Anzeichen von Voreingenommenheit. Ofrecio habe bereits vor der Anklageerhebung Äußerungen gemacht, die darauf hindeuteten, dass sie die Unschuld des Angeklagten vorab annahm und darauf abzielte, die Glaubwürdigkeit der Klägerin zu untergraben. Dies stelle eine schwere Abweichung von der geforderten Neutralität dar. Das Gericht kritisierte zudem ihre rücksichtslose Gleichgültigkeit gegenüber der sichtbaren Not des Kindes. Während das Gericht das grobe Fehlverhalten bestätigte, sah es Ofrecio jedoch nicht für Amtsmissbrauch oder grobe Unkenntnis des Gesetzes verantwortlich.

Richterin Ofrecio hatte sich vor dem JIB verteidigt und behauptet, ihre Fragen seien notwendig und sachgerecht gewesen. Sie gab an, die Verfahren geschlechtersensibel geführt und das Kind sogar respektvoll als „anak“ (Kind) angesprochen zu haben. Zudem bestritt sie, unangebrachte Äußerungen vor der Anklageerhebung gemacht zu haben, und wies darauf hin, dass die Beschwerde erst eingereicht wurde, nachdem der Berufungsgerichtshof einen Antrag auf ihre Amtsenthobung abgelehnt hatte. Der Oberste Gerichtshof wies diese Verteidigung zurück und verurteilte sie wegen Verstößen gegen den Verhaltenskodex für Richter gemäß Regel 140, Abschnitt 14(a), der Gerichtsordnung. Zudem wurde sie eindringlich gewarnt, dass ähnliche Vergehen in Zukunft noch härtere Strafen nach sich ziehen würden.