Philippinen: Comelec setzt Vor-Ort-Dienste montags vorübergehend aus
EditAb dem 9. November 2026 werden die Vor-Ort-Dienste der philippinischen Wahlkommission Comelec landesweit jeden Montag ausgesetzt. Wählerinnen und Wähler sowie andere Kunden müssen ihre persönlichen Termine in den kommenden Monaten neu planen, da die Behörde die Präsenztermine auf den Zeitraum von Dienstag bis Freitag einschränkt.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die Sorge vor dem El-Niño-Phänomen, das sich gegen Ende 2026 zu einem möglichen Super-El-Niño verstärken könnte. Die stärksten Auswirkungen werden für das erste Quartal 2027 erwartet. Durch die Umstellung auf Homeoffice an den Montagen soll der Energieverbrauch in den Regierungsgebäuden gesenkt werden, während der Verwaltungsbetrieb durch Fernarbeit aufrechterhalten bleibt. Diese Maßnahme ist Teil einer Regierungsinitiative zur Energieeinsparung.
Die Regelung basiert auf der Beschlussfassung der Kommission (Commission En Banc Minute Resolution No. 26-0881) vom 7. Oktober 2026. Sie gilt landesweit für alle Provinzial-, Stadt- und Gemeindewahlämter bis zum 29. März 2027. Das Personal wird an den Montagen im Rahmen der regulären achtstündigen Arbeitszeit von 8:00 bis 17:00 Uhr remote arbeiten. Die Comelec-Vertretung in Iloilo City gab diese Richtlinie über ihre offiziellen Social-Media-Kanäle bekannt.
Der reguläre Präsenzbetrieb findet weiterhin von Dienstag bis Freitag statt. Insbesondere Dienstleistungen, die eine physische Anwesenheit erfordern, wie die Bearbeitung und Ausstellung von Wählerbescheinigungen oder die Registrierung von Auslandswählern vor Ort, werden an diesen Tagen angeboten. Personen, die Bescheinigungen für Beschäftigungsverhältnisse, Ausweisdokumente oder andere offizielle Zwecke benötigen, werden gebeten, ihre Besuche auf die Tage zwischen Dienstag und Freitag zu legen. Auch qualifizierte Auslandswähler sollten Montage meiden, um unnötige Wege zu verhindern. Die Comelec empfiehlt der Öffentlichkeit, Besuche im Voraus zu planen und die offiziellen Social-Media-Kanäle der Behörde auf weitere Änderungen oder neue Anweisungen zu überwachen. Die Regelung bleibt bis zum 29. März 2027 in Kraft, sofern keine weiteren Anweisungen der Kommission erfolgen.





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