Wirtschaft: Landesweit

Philippinisches Arbeitsministerium regelt Entschädigung bei hitzebedingten Erkrankungen

Vor dem Hintergrund von El Niño und anderen Phasen extremer Hitze sowie auf Anweisung von Präsident Ferdinand Marcos Jr. hat das philippinische Arbeitsministerium (Department of Labor and Employment, DOLE) neue Richtlinien zur Entschädigung von Arbeitnehmern erlassen, die infolge extremer Hitze erkranken.

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Symbolbild: Envato

Die am 23. Oktober 2026 unterzeichnete Arbeitsrichtlinie Nr. 19 (Labor Advisory No. 19, Series of 2026) wurde von Arbeitsminister Francis N. Tolentino verfasst. Sie legt fest, wie hitzebedingte Erkrankungen im Rahmen des Employees' Compensation Program (ECP) dokumentiert, gemeldet und entschädigt werden können. Diese Maßnahme soll die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte angesichts klimabedingter Herausforderungen schützen und umfasst zudem Vorgaben zur Prävention sowie zur Einreichung und Bewertung von Entschädigungsansprüchen.

Die Regelungen gelten für Beschäftigte, die über das Sozialversicherungssystem (SSS) oder das Government Service Insurance System (GSIS) abgesichert sind. Betroffen sind sowohl Arbeitskräfte im Freien als auch solche in Innenräumen, sofern sie übermäßiger Hitze oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, die das Risiko für Hitzestress und damit verbundene Erkrankungen erhöhen.

Neben den bereits bestehenden Entschädigungsansprüchen für Hitzschlag, Hitzekrämpfe und ECC durch die Beschlussfassung Nr. 26-10-40 (Series of 2026) nun auch weitere Erkrankungen an. Dazu gehören Ohnmacht und Schwindel, Hitzelausschlag (lokal als bungang araw bekannt), Muskelverletzungen oder -schäden (Rhabdomyolyse), Dehydrierung mit daraus resultierenden Nierenschäden sowie neurologische Störungen, die das normale Funktionieren des Nervensystems beeinträchtigen.

Um festzustellen, ob eine Erkrankung arbeitsbedingt ist, werden Faktoren wie die Art der Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen, die Dauer und Intensität der Hitzeexposition sowie die bereitgestellte Schutzausrüstung und Präventionsmaßnahmen herangezogen. Auch die Hitzeindex-Klassifizierungen der Wetterbehörde PAGASA können als Beweismittel für die Umweltbedingungen dienen.

Arbeitgeber sind angewiesen, entsprechende Aufzeichnungen über hitzebedingte Erkrankungen zu führen und betroffene Beschäftigte oder deren Hinterbliebene bei der Beantragung von Entschädigungen zu unterstützen. Als Belege gelten unter anderem Temperaturmessungen am Arbeitsplatz, Arbeitspläne, Aufzeichnungen über die körperliche Arbeitsbelastung, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Zeugenaussagen. Zudem müssen Arbeitgeber die Meldepflichten des DOLE einhalten, was unter anderem die Einreichung eines Berichts über Arbeitsunfälle oder -erkrankungen (Work Accident/Illness Report) einschließt.

Die regionalen Büros des DOLE und die regionalen Einheiten der ECC werden die Richtlinien verbreiten und technische Unterstützung leisten. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften sowie Sicherheits- und Gesundheitsteams werden dazu aufgerufen, bei der Prävention von Hitzestress, der Meldung von Vorfällen und der Vermittlung medizinischer Überweisungen zusammenzuarbeiten.