Oberster Gerichtshof erlaubt Ermittlungen des Ombudsmanns parallel zu Prüfungen der Rechnungsprüfungsbehörde
EditIn der Provinz Palawan war der Malampaya-Fonds für Entwicklungsprojekte mit 2,57 Milliarden Pesos ausgestattet worden, davon 966 Millionen Pesos für die Provinz für Projekte in den Bereichen Elektrizität, Gesundheitswesen, Bildung und Infrastruktur. Nach einer Sonderprüfung durch die staatliche Rechnungsprüfungsbehörde (Commission on Audit, COA) wurden vier Verwaltungsbeschwerden gegen Provinzbeamten eingereicht. Die Vorwürfe umfassten unter anderem Mängel bei der Bekanntmachung von Ausschreibungen, eine unsachgemäße Prüfung der Eignung von Bietern sowie die Vergabe von Verträgen trotz unvollständiger Unterlagen. Zudem wurden ungenaue Fortschrittsberichte und die Zuweisung desselben Personals zu mehreren zeitlich überschneidenden Projekten kritisiert.
Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat nun klargestellt, dass das Büro des Ombudsmanns Ermittlungen gegen Amtsträger wegen möglichem Fehlverhaltens durchführen darf, selbst wenn die COA bereits eine separate Untersuchung zu denselben Sachverhalten und Transaktionen leitet. In einem 63-seitigen Urteil, das von der stellvertretenden Richterin Maria Filomena D. Singh verfasst wurde, entschied das Gericht im Plenum, dass der Ombudsmann nicht auf die endgültigen Ergebnisse der COA warten muss. Zwar könnten die Feststellungen der COA als überzeugend gelten, sie hätten jedoch keine bindende Wirkung für die Ermittlungen des Ombudsmanns.
Die Beamten hatten argumentiert, die Ermittlungen des Ombudsmanns seien verfrüht gewesen, da die Prüfungsberichte der COA noch nicht abgeschlossen seien. Der Oberste Gerichtshof hielt dem jedoch entgegen, dass die COA und der Ombudsmann unabhängige Befugnisse ausüben. Während die COA die Prüfung staatlicher Gelder und Transaktionen übernimmt, ist der Ombudsmann für die Untersuchung von Fehlverhalten zuständig. Die rein administrative Prüfung durch die COA schließe die Autorität des Ombudsmanns nicht aus, festzustellen, ob strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen.
Mit dieser Entscheidung wies der Oberste Gerichtshof konsolidierte Petitionen von 18 ehemaligen Beamten der Provinzverwaltung von Palawan ab. Diese hatten versucht, Urteile des Berufungsgerichts (Court of Appeals) vom August 2018 und August 2020 anzufechten. Das Berufungsgericht hatte zuvor die Entscheidung des Ombudsmanns bestätigt, wonach die 18 Beamten aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Mitteln aus dem Malampaya-Fonds administrativ haftbar seien. Ihnen wurden schwerwiegendes Fehlverhalten, grobe Unredlichkeit und massive Pflichtverletzungen vorgeworfen. Als verfassungsrechtlich verankertes Organ genieße das Büro des Ombudsmanns einen weiten Ermessensspielraum bei der Durchführung seiner Untersuchungen.






Keine Werbeblöcke mehr mit Supporter-Abo!