Oberster Gerichtshof erklärt Budgeterhöhungen des Kongresses für verfassungswidrig
EditDer Oberste Gerichtshof der Philippinen hat wichtige Beschränkungen für die Budgetgestaltung des Kongresses festgelegt. In einem Urteil, das am Dienstag, den 20. Oktober, verfasst wurde, erklärte das höchste Gericht eine Erhöhung der nicht programmierten Mittel (Unprogrammed Appropriations) um 449,5 Milliarden Pesos im nationalen Haushalt DPWH um 17,99 Milliarden Pesos für das Jahr 2025 für verfassungswidrig.
In der Entscheidung, die von Senior Associate Justice Marvic Leonen verfasst wurde, begründete das Gericht das Urteil damit, dass der Kongress gegen das verfassungsrechtliche Verbot verstoßen habe, die Gesamtausgaben über den vom Präsidenten empfohlenen Betrag hinaus zu erhöhen. Das Gericht stellte zudem fest, dass der paritätische Konferenzausschuss (Bicameral Conference Committee) Programme und Projekte von den programmierten in die nicht programmierten Mittel verschoben hatte, um zusätzlichen fiskalischen Spielraum für Ausgaben in Bereichen wie Infrastruktur, medizinische Hilfe und Sozialfürsorge zu schaffen. Davon betroffen waren unter DOH, das DSWD sowie DOLE.
Zusätzlich erklärte das Gericht eine Erhöhung von 12,75 Milliarden Pesos bei bestimmten Sonderkonten des allgemeinen Fonds für unzulässig, da dies gegen Bestimmungen des Verwaltungscodes verstößt. Auch die Zuweisungen für das Programm zur Stärkung der Unterstützung für staatliche Infrastruktur- und Sozialprogramme (SAGIP) in den Haushalten 2024 und 2025 wurden als unzulässige Pauschalmittel eingestuft, da sie der Exekutive ermöglichten, spezifische Projekte wie Hochwasserschutzmaßnahmen erst nach der Verabschiedung des Haushalts zu identifizieren.
Um künftige Verstöße zu verhindern, forderte das Gericht klarere Ausgabenprioritäten, Schutzmaßnahmen gegen Pauschalzuweisungen und eine stärkere Übereinstimmung mit dem Fiskalprogramm der Regierung. Für den Haushalt 2026 wurden zudem Bestimmungen für die Freigabe nicht programmierter Mittel für nichtig erklärt, da es an ausreichenden Kontrollmechanismen gegen unkontrollierte Ausgaben fehle. Während das Gericht betonte, dass nicht programmierte Mittel an sich nicht verfassungswidrig seien, müssen sie strengen Grenzen unterliegen. Für bereits abgeschlossene Programme oder Maßnahmen, bei denen Begünstigte in gutem Glauben gehandelt haben, wendet das Gericht die Doktrin der operativen Fakten an, um deren rechtliche Wirkung beizubehalten.






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