Audit-Bericht kritisiert lückenhafte Verteilung von Hilfsgeldern in Liloan
EditAm 4. November 2025 hatte der Taifun Tino, international bekannt als Kalmaegi, die Gemeinde Liloan im Norden von Metro Cebu getroffen und zahlreiche Unterkünfte durch Überschwemmungen und weitreichende Schäden beschädigt. Die betroffenen Haushalte erhielten daraufhin Hilfsgelder zur Unterstützung beim Wiederaufbau der Unterkünfte: Haushalte mit Totalschäden erhielten jeweils 5.000 Pesos, während bei teilweisen Schäden 3.000 Pesos ausgezahlt wurden. Die MSWDO abgewickelt, welches die Empfängerlisten erstellte und die Zahlungen durchführte.
Die staatliche Rechnungsprüfungsbehörde der Philippinen (Commission on Audit, COA) hat bei der Prüfung dieser Hilfsmaßnahmen jedoch erhebliche Mängel festgestellt. Laut einem Prüfbericht für das Jahr 2025 konnte die Behörde die Rechtmäßigkeit von rund 30,714 Millionen Pesos an Barhilfen, die zwischen dem 10. und 19. Dezember 2025 verteilt wurden, nicht vollständig bestätigen. Der Grund hierfür war, dass die Auszahlungen nicht durch ausreichende Validierungsdokumente belegt waren. Zwar lagen Lohnlisten vor, jedoch fehlten wichtige Nachweise wie Inspektionsberichte, Bewertungsformulare der Begünstigten sowie Zertifizierungen der Barangays, die die Berechtigung der Empfänger zweifelsfrei nachweisen würden. Die COA verwies in diesem Zusammenhang auf das Government Auditing Code der Philippinen (Presidential Decree 1445), welches vorschreibt, dass alle Ansprüche gegen Regierungsmittel durch vollständige Dokumentation belegt sein müssen.
Vertreter der Gemeinde begründeten das Fehlen der Unterlagen mit der Dringlichkeit der Katastrophenhilfe. Die unmittelbare Unterstützung der betroffenen Familien habe Vorrang vor bürokratischen Abläufen gehabt und die Unvollständigkeit der Dokumentation sei auf die exigenten Umstände nach dem Taifun zurückzuführen, nicht auf die Absicht, Verfahren zu umgehen. Zudem erschwerten operative Einschränkungen und die vorübergehende Umsiedlung einiger Betroffener, die an den geplanten Auszahlungsterminen nicht anwesend sein konnten, die Zusammenstellung der Unterlagen. Bis zum 31. Dezember 2025 waren zudem noch rund 6,537 Millionen Pesos der Barvorschüsse nicht an die Empfänger ausgezahlt worden. Die Gemeinde gab an, dass die erforderlichen Dokumente bereits erstellt und zur Vorlage bei den Prüfern bereitliegen.
Neben den Dokumentationsmängeln rügte die COA weitere finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Handhabung der Gelder. Die einzige zuständige Auszahlungsbeamtin der Gemeinde hatte zwischen dem 10. und 19. Dezember 2025 Barvorschüsse in Höhe von insgesamt 37,251 Millionen Pesos über sechs Schecks erhalten. Damit überschritt sie ihr genehmigtes Haftungslimit von 1,5 Millionen Pesos massiv. Zudem wurde die Praxis kritisiert, dass die Beamtin, die lediglich durch eine Fidelity Bond in Höhe von 750.000 Pesos abgesichert war, die Auszahlungsaufgaben an nicht autorisiertes Personal delegierte. Dies verstößt gegen die COA-Richtlinie 97-002, die eine solche Delegation untersagt. Auch bei der zuständigen Liquidierungsbeamtin wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt. Bei einer Geldzählung am 9. Februar 2026 wurde festgestellt, dass die ihr anvertrauten Einnahmen 1.491.329,32 Pesos betrugen und damit ihr Limit von einer Million Pesos überschritten. Als Grund nannte sie, dass die täglichen Einnahmen ihr Limit regelmäßig übersteigen, da das Schatzamt die Beträge aufgrund von Computerproblemen erst einmal täglich gegen Ende der Arbeitszeit übermittelt.
Als Reaktion auf die Kritik kündigte die Gemeindeverwaltung an, die Haftpflichtversicherungen (Fidelity Bonds) für verantwortliche Beamte zu erhöhen und strengere Kontrollmechanismen für Barvorschüsse einzuführen. Es wurden bereits vorübergehende Schutzmaßnahmen und eine strengere Überwachung der Barvorschüsse implementiert. Die Prüfbehörde empfahl zudem die Ernennung zusätzlicher spezialisierter Auszahlungsbeauftragter, um die finanzielle Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen und das Volumen der Barvorschüsse pro Person zu reduzieren. Die COA forderte das MSWDO zudem auf, alle erforderlichen Validierungsunterlagen für die Empfänger nachzureichen. Obwohl die COA keine formelle Aussetzung oder Ablehnung der Hilfsgelder ausgesprochen hat und Liloan zum Stichtag 31. Dezember 2025 keine neuen Aussetzungen oder Ablehnungen aufwies, betonte sie die Notwendigkeit vollständiger Dokumentationen zur Sicherstellung von Transparenz und Rechenschaftspflicht. Es wurde jedoch angemerkt, dass die Gemeinde noch eine ausstehende Ablehnung in Höhe von 546.821,55 Pesos aus einem früheren Zeitraum zu verbuchen hatte.






Keine Werbeblöcke mehr mit Supporter-Abo!