Oberster Gerichtshof erklärt Überwachungssystem für Fischer verfassungswidrig
EditDer Oberste Gerichtshof der Philippinen hat eine staatliche Richtlinie für die Überwachung kommerzieller Fischereifahrzeuge für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Urteil vom 21. Januar, das am 30. Juli 2026 bekannt wurde, hob das Gericht die Fischereiverwaltungsanordnung Nr. 266 (FAO 266) auf. Diese Regelung verpflichtete kommerzielle Fischer zur Nutzung eines Vessel Monitoring Systems (VMS), um Positionen, Fangmengen und Häfen elektronisch zu erfassen.
In der Entscheidung, die mit 13 zu 2 Stimmen fiel, begründete das Gericht, dass die Maßnahme gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Fischer auf ein faires Verfahren, den Schutz vor unrechtmäßigen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen sowie auf Gleichbehandlung verstößt. Die Richterin Maria Filomena Singh, die das Urteil verfasste, wies darauf hin, dass das VMS nicht einmal in der Lage sei, Überfischung oder nicht gemeldete Fänge effektiv zu erkennen. Da es weniger einschneidende und ebenso wirksame Methoden zur Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU) gebe, sei die ständige Überwachung unverhältnismäßig restriktiv.
Ein weiterer Kritikpunkt war die Ungleichbehandlung der Akteure: Während die FAO 266 primär kommerzielle Fischer ins Visier nahm, schloss sie auch kommunale Fischer und Fernwasserfischer ein, was gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Zudem wurde dem Staat vorgeworfen, die Geräte für das Überwachungssystem bereits erworben zu haben, bevor die betroffenen Unternehmen wie die Royale Fishing Corporation überhaupt die Möglichkeit hatten, sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen zu den Vorschriften zu äußern.
Der DA und das Büro für Fischerei und BFAR an, die Mängel in der Anordnung umgehend zu beheben und über die getroffenen Maßnahmen zu berichten. Die Klage wurde ursprünglich von Unternehmen wie Royale Fishing Corporation, Bonanza Fishing and Market Resources Inc. und der RBL Fishing Corporation vor dem Regionalgericht Malabon eingereicht. Das Gericht räumte zwar ein, dass die Regierung mit edlen Absichten handele, betonte jedoch, dass im Zweifel die Grundrechte der Bürger schwerer wiegen als staatliche Interessen, sofern diese auch durch weniger restriktive Mittel gewahrt werden können.




