Gesellschaft: Negros Occidental
La Carlota verbietet Verkauf von Alkohol und Tabak an Minderjährige und Schüler
EditIn der Stadt La Carlota in der Provinz Negros Occidental wurde ein neues Verbot in Kraft gesetzt, das den Verkauf von Alkohol, Zigaretten und E-Zigaretten (Vapes) an Minderjährige sowie an Schüler untersagt. Die städtische Verordnung 2026-009 wurde am 27. August von Bürgermeister Jose Luis Jalandoni unterzeichnet und trat nach Ablauf der vorgeschriebenen Veröffentlichungsfristen am 6. September offiziell in Kraft.
Die Regelung untersagt es Geschäftsinstituten, berauschende Getränke, Tabakwaren oder Vape-Produkte an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen. Ein besonderer Fokus liegt auf Schülern: Wer eine Schuluniform trägt oder einen Schülerausweis vorzeigt, darf diese Produkte ebenfalls nicht erwerben. Dies gilt unabhängig vom tatsächlichen Alter der Person, insbesondere während der Unterrichtszeiten. Zudem wurde eine Schutzzone um Bildungseinrichtungen eingerichtet: Geschäfte, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Bars, die sich in einem Umkreis von 100 Metern um eine Schule befinden, dürfen diese Waren während der Schulstunden weder ausstellen noch verkaufen.
Um die Einhaltung zu gewährleisten, müssen alle betroffenen Betriebe ein von der Stadtverwaltung bereitgestelltes Hinweisschild im Format 2 mal 3 Fuß aufhängen, das vor dem Verkauf an Minderjährige und Schüler warnt. Bei Verstößen drohen den Unternehmen empfindliche Strafen. Ein erster Verstoß wird mit einem Bußgeld von 1.000 Pesos geahndet, beim zweiten Mal steigt die Strafe auf 3.000 Pesos. Ab dem dritten Verstoß wird ein Bußgeld von 5.000 Pesos fällig, verbunden mit einer sechsmonatigen Schließung des Betriebs.
Für die betroffenen Jugendlichen sieht die Stadt ein anderes Verfahren vor, da sie keine Geldstrafen zahlen müssen. CSWDO zur Beratung überwiesen. Dabei müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu Interventionsmaßnahmen erscheinen. Falls Verstöße während der Unterrichtszeit festgestellt werden, erfolgt die Abwicklung zusätzlich über die Schulen nach den geltenden Richtlinien des Bildungsministeriums. Die Schulen sind zudem verpflichtet, Informationskampagnen für Schüler, Personal und Eltern durchzuführen sowie den Zutritt von Schülern unter Alkoholeinfluss zum Campus zu untersagen. Schulleitungen sind zudem befugt, verbotene Gegenstände bei Schülern einzuziehen.





