Internationaler Strafgerichtshof entlässt Chefankläger Karim Khan
Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), wurde am Freitag, den 24. Juli, von seinen Ämtern enthoben. Eine große Mehrheit von 82 der insgesamt 125 Mitgliedstaaten stimmte für die Entfernung. Laut Paivi Kaukoranta, dem Präsidenten des Verwaltungsgremiums des Gerichts, wurde festgestellt, dass Khan schweres Fehlverhalten und eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat.
Hintergrund der Entscheidung sind Vorwürfe über ein unangemessenes sexuelles Verhältnis zwischen dem 56-jährigen britischen Juristen und einer Nachwuchsjuristin des IStGH. Die Beschuldigte behauptete in einem Interview mit CNN, es habe sich um eine nicht einvernehmliche Beziehung gehandelt, während Khan jegliches Fehlverhalten bestreitet. Sein Anwalt Tayab Ali erklärte nach der Abstimmung, dass Khan die Rechtmäßigkeit und Fairness der Entscheidung mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln anfechten werde.
Die Entlassung erfolgt vor dem Hintergrund massiver diplomatischer Spannungen, insbesondere mit den Vereinigten Staaten. Die US-Regierung hat angekündigt, eine Kampagne zum Abbau des IStGH zu starten, da dieser die US-Souveränität bedrohe. US-Außenminister Marco Rubio kritisierte das Gericht während eines Besuchs auf den Philippinen scharf. Ein Sprecher des US-Außenministeriums, Tommy Pigott, begrüßte zwar die Entfernung Khans, bezeichnete den IStGH jedoch als eine unheilbar korrupte Institution.
Die Entscheidung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Pläne der USA zur Demontage des Gerichts. Die USA sind kein Mitglied des IStGH und haben bereits Sanktionen gegen elf Richter und Staatsanwälte verhängt, unter anderem aufgrund der Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu. Mit der Absetzung von Khan wird nun ein Prozess zur Wahl eines neuen Anklägers eingeleitet, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr abgeschlossen sein wird. Bestehende Haftbefehle des Gerichts bleiben hiervon unberührt, da nur die Richter des IStGH die Befugnis haben, diese aufzuheben.
Quellen
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