Impeachment-Verfahren gegen Vizepräsidentin: Identität des mutmaßlichen Auftraggebers ist zweitrangig
Im laufenden Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte spielt die Identifizierung einer Person, die sie angeblich als Auftraggeberin für einen Mordanschlag genannt hat, für die Beweisführung des vierten Anklagepunkts keine entscheidende Rolle. Dies erklärte Zia Alonto Adiong, Sprecher der Anklagevertretung im Repräsentantenhaus, am Mittwoch in einem Interview mit dem Sender ANC.
Der vierte Artikel der Amtsenthebungsanklage wirft Duterte vor, das öffentliche Vertrauen missbraucht zu haben. Sie habe öffentlich erklärt, jemanden kontaktiert zu haben, der Präsident Ferdinand Marcos Jr., die First Lady Liza Araneta-Marcos sowie den ehemaligen Sprecher des Repräsentantenhauses, Ferdinand Martin Romualdez, töten solle, falls sie selbst bedroht werde. Laut Adiong konzentriert sich das Verfahren vor dem Senatsgericht auf die Eignung und die Rechenschaftspflicht der Vizepräsidentin für ihr Amtsamt und nicht auf den Nachweis strafrechtlicher Tatbestände über jeden vernünftigen Zweifel hinaus.
Die laufenden Ermittlungen des National Bureau of Investigation (NBI) zur Identität der mutmaßlich involvierten Person seien von dem verfassungsrechtlichen Verfahren vor dem Senat zu trennen. Adiong betonte, dass die Identifizierung eines mutmaßlichen Auftraggebers oder „Hitman“ ein separater Fall sei, der in die Zuständigkeit des NBI falle. Ob und wann das NBI entsprechende Strafanzeigen erstattet, liege in der Entscheidung der Ermittler.
Es sei möglich, dass die Ermittlungen des NBI erst abgeschlossen werden, nachdem der Senat das Impeachment-Verfahren bereits beendet hat. Adiong wies darauf hin, dass die bloßen Äußerungen der Vizepräsidentin bereits den Kern des vierten Anklagepunkts ausmachten, unabhängig davon, ob ein konkreter Auftraggeber präsentiert werden könne oder nicht.