Impeachment-Verfahren gegen Sara Duterte: Vorbildfall Renato Corona als Präzedenzfall
Das Impeachment-Verfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte hat eine juristische Debatte ausgelöst, die Parallelen zum historischen Verfahren gegen den ehemaligen Obersten Gerichtshofvorsitzenden Renato Corona zieht. Am Montag, den 20. Juli, genehmigte das Senats-Impeachment-Gericht den Antrag der Anklage, die Finanzunterlagen der Vizepräsidentin per Vorladung einzufordern.
Diese Entscheidung folgt einem ähnlichen Pfad wie im Jahr 2012, als das Gericht ebenfalls die Bankunterlagen von Renato Corona anordnete. Damals strebte das Anklageteam des Repräsentantenhauses an, die Konten bei der PSBank und der BPI mit den Angaben in Coronas offizieller Vermögenserklärung (Statement of Assets, Liabilities and Net Worth, SALN) abzugleichen.
In beiden Fällen versuchten die Verteidigungsteams, die Vorladungen unter Berufung auf das Bankgeheimnisgesetz zu verhindern. Das Gesetz sieht jedoch ausdrücklich vor, dass ein Impeachment-Verfahren eine Ausnahme von der Geheimhaltung darstellt. Im Fall von Corona wurde zudem entschieden, seine SALN als Beweismittel zuzulassen, wobei Vertreter der beteiligten Banken zur Herausgabe der Daten vorgeladen wurden.
Während des Verfahrens im Jahr 2012 gab es Diskussionen über die Zulässigkeit von Kontoeingängen, die vor Coronas Amtsantritt als Oberster Gerichtshofvorsitzender getätigt wurden. Der damalige Senator-Richter Alan Peter Cayetano argumentierte, dass diese Dokumente als Teil der Eröffnungsunterlagen vorgelegt werden müssten, was vom vorsitzenden Richter Juan Ponce Enrile unterstützt wurde. Corona selbst unterzeichnete später eine Verzichtserklärung, die eine Untersuchung seiner Konten seit dem Jahr 2002 ermöglichte.
Die Verteidigung von Vizepräsidentin Duterte widerspricht der Anwendung dieses Präzedenzfalls. Sie verweist auf ein neueres Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall Duterte gegen das Repräsentantenhaus, welches das erste Impeachment-Verfahren gegen sie im Jahr 2025 stoppte. Laut dieser Entscheidung ist das Impeachment-Verfahren zwar ein Sonderfall, aber nicht rein politisch, weshalb die Schutzrechte der Grundrechte auf die betroffene Person Anwendung finden.
Trotz dieser Einwände stimmte das Impeachment-Gericht für die Einholung der Bankdaten. Der vorsitzende Richter Chiz Escudero begründete dies damit, dass die Anklage eine ausreichende Rechtfertigung für die Vorladung vorgelegt habe.