ICC-Mitgliedstaaten stimmen über Absetzung von Chefankläger Karim Khan ab
Am Freitag, den 24. Juli, ICC darüber ab, ob der Chefankläger Karim Khan aufgrund von Vorwürfen des Fehlverhaltens entlassen werden soll. Die geheime Wahl findet in einer Sitzung im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York statt.
Gegen Khan werden Vorwürfe wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens erhoben. Laut Dokumenten, die Reuters vorliegen, soll er eine unangemessene sexuelle Beziehung zu einer Junior-Mitarbeiterin unterhalten haben. Die betroffene Mitarbeiterin äußerte sich kürzlich in einem Interview mit CNN und wiederholte den Vorwurf einer nicht einvernehmlichen sexuellen Beziehung.
Khan, 56, bestreitet jegliches Fehlverhalten sowie jede Form von sexueller Beziehung zu der Mitarbeiterin. Seine Anwälte bezeichneten die Entscheidung des Verwaltungsgremiens, die zur Abstimmung führte, als rechtswidrig, verfahrenstechnisch unfair und unbegründet. Khan ist bereits seit Juni suspendiert und befand sich seit Mai 2025 auf freiwilligem Urlaub, während eine interne Untersuchung lief.
Einige Länder haben bereits ihre Position klargestellt: Frankreich und die Niederlande, der Sitz des Gerichtshofs in Den Haag, haben angekündigt, für eine Absetzung zu stimmen. Damit Khan seines Amtes enthoben werden kann, ist eine absolute Mehrheit von mindestens 63 der insgesamt 125 Mitgliedstaaten erforderlich.
Die Entscheidung über Khans Zukunft findet vor einem politisch hochsensiblen Hintergrund statt. Unterstützer des Anklägers sehen in der möglichen Absetzung das Ergebnis politischen Drucks, da Khan Haftbefehle gegen hochrangige israelische Beamte wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen beantragt hatte.
Israel, das kein Mitglied des ICC ist, weist die Vorwürfe als haltlos zurück. Auch die USA äußerten sich kritisch gegenüber dem Gerichtshof. US-Außenminister Marco Rubio bezeichnete die Beteiligten beim ICC während eines Besuchs auf den Philippinen als „Verrückte“ und betonte, dass US-Beamte niemals vor diesem Gericht landen würden.
Die USA sind ebenfalls kein Mitglied des ICC und haben bereits Sanktionen gegen elf Richter und Staatsanwälte des Gerichts verhängt. Sollte Khan entlassen werden, würde dies umgehend einen Prozess zur Wahl eines neuen Chefanklägers auslösen, der voraussichtlich erst im nächsten Jahr abgeschlossen sein wird. Bestehende Haftbefehle blieben von dieser Entscheidung unberührt, da nur die Richter des ICC die Befugnis haben, diese aufzuheben.
Quellen
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