Wirtschaft: Metro Manila

Präsident Marcos fordert Abschaffung der Systemverlust-Gebühren bei Stromrechnungen

Präsident Ferdinand Marcos Jr. hat in seiner Ansprache zur Lage der Nation (State of the Nation Address, SONA) im Jahr 2026 die Abschaffung von Systemverlust-Gebühren und der VAT gefordert. Bei der Ankündigung erntete der Präsident großen Applaus, da er argumentierte, dass Verbraucher nicht für Strom bezahlen sollten, den sie aufgrund von defekter Ausrüstung, ineffizienten Netzen oder Stromdiebstahl nie erhalten haben.

President Ferdinand Marcos der Philippinen – am Rednerpult stehend
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Unter Systemverlusten versteht man die Differenz zwischen der Menge an Strom, die in ein Verteilungsnetz eingespeist wird, und der Menge, die letztlich bei den Kunden gemessen und abgerechnet wird. Wenn ein Versorgungsunternehmen beispielsweise eine Milliarde Kilowattstunden (kWh) bezieht, aber nur 940 Millionen kWh abrechnet, entspricht die Differenz von 60 Millionen kWh einem Systemverlust von 6 %. Das Unternehmen muss jedoch die vollen Kosten für die gesamte eingekaufte Menge an die Erzeuger und den Übertragungsnetzbetreiber entrichten.

Die Kosten für diese Verluste werden nach geltenden Regeln an die Kunden weitergegeben, sofern sie unter der von der Energieregulierungsbehörde Energy Regulatory Commission (ERC) festgelegten Obergrenze liegen. Man unterscheidet dabei zwischen technischen Verlusten, die etwa durch Wärmeentwicklung in Transformatoren und Leitungen entstehen, und nicht-technischen Verlusten. Letztere resultieren aus Stromdiebstahl, Manipulation von Zählern, defekten Geräten oder Abrechnungsfehlern und gelten als Versäumnisse im Management und in der Durchsetzung von Regeln.

Die rechtliche Grundlage für die Erstattung dieser Verluste stammt nicht aus dem Electric Power Industry Reform Act (EPIRA-Gesetz) von 2001, sondern aus dem Gesetz gegen Stromdiebstahl von 1994 (Republic Act No. 7832). Dieses Gesetz erlaubt es privaten Versorgern, Verluste von bis zu 6,5 % auf die Kunden umzulegen, nachdem die ERC die ursprüngliche Grenze gesenkt hatte. Die Mehrwertsteuer auf diese Systemverluste wurde hingegen durch das erweiterte Umsatzsteuergesetz von 2005 eingeführt. Da die Systemverlust-Gebühr als Einnahme des Versorgers gilt, erhebt der Staat 12 % VAT darauf, was ökonomisch bedeutet, dass Verbraucher Steuern auf Strom bezahlen, den sie nie erhalten haben.