Gesellschaft: Landesweit

Philippinische Jurastudienstätte verbietet KI und digitale Geräte in Kernfächern

Die juristische Fakultät der University of the Philippines (UP College of Law) hat weitreichende Einschränkungen für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) und digitalen sowie elektronischen Geräten angekündigt. Ab dem akademischen Jahr 2026-2027 wird der Einsatz dieser Technologien in den Präsenzvorlesungen der Kernfächer für Studierende im ersten Jahr des Juris Doctor-Programms untersagt.

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Quelle: Google

Mit dieser Entscheidung, die in Richtlinien vom 4. August 2026 dargelegt wurde, verfolgt die Hochschule das Ziel, sich wieder verstärkt auf die Grundlagen der juristischen Analyse zu konzentrieren. Die Fakultät räumte ein, dass philippinische Jurastudienhäuser vor der Herausforderung stehen, angehende Anwälte auf eine Welt vorzubereiten, in der KI-Technologien allgegenwärtig sind. Es fehle jedoch ein akademischer Konsens, was zu einem Hin und Her zwischen einer totalen Ablehnung oder einer vollständigen Akzeptanz der Technologie geführt habe. Dabei blieben Fragen zur Effizienz, Wirksamkeit, Ethik und den Umweltauswirkungen der KI offen.

Ein wesentlicher Grund für die neue Regelung ist die Beobachtung eines deutlichen Qualitätsverlusts bei der Argumentation und der logischen Herleitung durch die Studierenden. Die Fakultät stellte fest, dass die regelmäßige Nutzung von KI für die Zusammenfassung von Fällen, einfache Fragen im Unterricht oder die Recherche zu diesem Rückgang beigetragen habe. Zudem gab es Rückmeldungen von Arbeitgebern zu Absolventen, die die Sorge verstärkten, dass Studierende nicht nur KI-kompetent, sondern bereits von ihr abhängig geworden seien.

Die Richtlinien sehen für die Kernfächer, die traditionell Teil der philippinischen Anwaltsprüfung sind, vor, dass der Unterricht weitestgehend offline stattfindet. Der Unterricht soll somit wieder vollständig in Präsenzform durchgeführt werden, sofern keine dringenden Umstände oder Ausnahmen durch die Dekanin vorliegen. Während dieser Präsenzveranstaltungen ist die Nutzung digitaler oder elektronischer Geräte wie Smartphones, Laptops, Tablets, Smartwatches, Smart Brillen oder Aufnahmegeräte zu jeglichen Zwecken, einschließlich der Notiznahme, untersagt. Ausnahmen können nur mit vorheriger Genehmigung der Lehrkraft für spezifische Aktivitäten wie Präsentationen gemacht werden.

Auch bei schriftlichen Arbeiten, etwa akademischen Papieren oder juristischen Memoranden, ist die Nutzung generativer KI untersagt. Dies gilt für den gesamten Prozess, von der Konzeption über die Recherche und das Schreiben bis hin zur finalen Bearbeitung und Grammatikprüfung. Zudem dürfen keine Forschungs- oder Rechtsdatenbanken verwendet werden, die primär auf KI basieren. Der Legal Research Cluster wird in Abstimmung mit dem Faculty Colloquium on Technology, Legal Education and Law Practice eine Liste zulässiger Datenbanken erstellen.

Lehrkräfte dürfen KI-basierte Werkzeuge nur dann in den Unterricht einbeziehen, wenn dies im Einklang mit der neuen Richtlinie steht, vom Legal Research Cluster unterstützt wird und die Studierenden zuvor erfolgreich in den Forschungsgrundlagen geschult wurden. In solchen Fällen unterliegen die Lehrkräfte der ethischen Pflicht, die Nutzung aktiv zu beaufsichtigen. Studierende müssen zudem detailliert offenlegen, in welchem Umfang und an welchen Stellen der Arbeit die jeweilige Technologie eingesetzt wurde.

Die Durchsetzung der Regeln wird streng gehandhabt: Der bloße Besitz digitaler oder elektronischer Geräte während Prüfungen in den Kernfächern wird als Verstoß gegen die akademische Integrität gewertet und zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich. Die Hochschule betonte, dass sie Studierende darauf vorbereiten wolle, Fähigkeiten zu meistern, die durch Technologie nicht ersetzt werden können. Dazu gehöre die Fähigkeit, juristische Argumente aus dem sprachlichen und sozialen Kontext abzuleiten und diese auf reale Fälle anzuwenden, anstatt sich auf die unmittelbaren Antworten einer KI zu verlassen.