Politik: Landesweit

Staatsanwaltschaft kämpft gegen Kaution von Bong Revilla

Die Staatsanwaltschaft des Ombudsmanns hat am Mittwoch, den 5. August, einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung der dritten Abteilung des Sandiganbayan eingelegt. In einem 15-seitigen Antrag fordert die Behörde, die Entscheidung vom 31. Juli 2026 teilweise aufzuheben. Konkret soll die Bewilligung des Kautionsantrags für den ehemaligen Senator Ramon „Bong“ Bautista Revilla, Jr. rückgängig gemacht und stattdessen eine Ablehnung ausgesprochen werden.

Ramon Bong Revilla personal
Quelle: Google

Durch die jüngste Entscheidung des Antikorruptionsgerichts konnte Revilla aus der Haft des Bureau of Jail Management and Penology (BJMP) entlassen werden. Während er bereits für ein Korruptionsverfahren auf Kaution ausgegangen war, betraf die aktuelle Entscheidung seinen Fall wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder. Die Staatsanwaltschaft des Ombudsmanns betont jedoch, dass sie den Kampf gegen die vorübergehende Freiheit des Angeklagten fortsetzt.

Die Anklage vertritt die Auffassung, dass die Beweislage in der Gesamtschau eine mutmaßliche Schuld Revillas begründet. Er sei nicht nur ein Randakteur, sondern der zentrale Akteur gewesen, der die kriminelle Kette in Gang gesetzt habe. Die Staatsanwaltschaft sieht in Revilla einen wesentlichen Teil einer Verschwörung zur Veruntreuung öffentlicher Mittel sowie zur Fälschung öffentlicher Dokumente.

Der Fall steht im Zusammenhang mit einem Hochwasserschutzprojekt in Bulacan, für das ein Budget von 92,8 Millionen Pesos vorgesehen war. Revilla wird beschuldigt, als Initiator für einen Vertrag des Department of Public Works and Highways (DPWH) fungiert zu haben. In diesem mutmaßlichen Korruptionssystem agierten Gesetzgeber als Förderer, die die Finanzierung von Projekten sicherstellten und im Gegenzug sogenannte „Verpflichtungen“ oder Zusagen einforderten.

Laut der Staatsanwaltschaft habe Revilla durch das Anfordern von Projektlisten und das Verlangen von Zusagen nicht nur aktiv an der Verschwörung teilgenommen, sondern auch direkt von der Umleitung öffentlicher Gelder profitiert. Er habe dabei gewusst, dass die Projekte lediglich als Vehikel für die Auszahlung öffentlicher Mittel dienten. Der Ombudsmann kritisierte zudem, dass das Gericht das im DPWH verbreitete System der Korruption, das sogenannte „Kalakaran“-System, nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Als Beleg wird die Aussage des Ingenieurs Henry Alcantara angeführt. Dieser bestätigte, dass das betreffende Projekt in die Listen aufgenommen wurde, die er an den Unterstaatssekretär Roberto Bernardo übermittelte. Diese Liste führte letztlich dazu, dass das Projekt in die Korrekturen des DPWH einfloss und eine Budgetzuweisung im allgemeinen Haushaltsplan (General Appropriations Act, GAA) erhielt.

In der ursprünglichen Entscheidung des Sandiganbayan wurde angeführt, dass ein Regierungsprojekt vier Phasen durchläuft: Planung, Finanzierung, Umsetzung und Nachprüfung. Das Gericht stellte fest, dass die Veruntreuung nach bisheriger Beweislage während der Umsetzungsphase stattfand, während Revillas mutmaßliche Provisionen bereits vor diesem Zeitpunkt flossen. Das Gericht argumentierte zudem, dass die von Revilla von privaten Auftragnehmern erhaltenen Zahlungen nach seiner Definition keine öffentlichen Gelder im Sinne der Veruntreuung darstellten.

Die Staatsanwaltschaft widerspricht dieser Logik entschieden. Sie führt an, dass ein Verschwörer nicht an jeder einzelnen Phase einer Straftat persönlich beteiligt sein muss, um haftbar zu sein. Die Forderung nach Gegenleistungen noch vor der Projektumsetzung sei ein klarer Beweis für sein Wissen und seine Zustimmung zum kriminellen Plan. Zudem sei die Argumentation, die Zahlungen seien keine öffentlichen Gelder, unzureichend, da seine Haftung aus der Mitverschwörung bei der Zweckentfremdung von insgesamt 76.916.337,42 Pesos resultiere.

Abschließend hebt die Staatsanwaltschaft hervor, dass es in diesem Verfahren um mehr als nur die Verschwendung von Steuergeldern gehe. Es handele sich um einen massiven Vertrauensbruch durch Revilla und seine Mitangeklagten gegenüber dem Vertrauen, das ihnen als Amtsträger entgegengebracht wurde. Die Bereicherung auf Kosten des öffentlichen Dienstes sei ein moralisch verwerfliches Handeln, das nicht ungestraft bleiben dürfe.