Politik

Impeachment-Verfahren gegen Vizepräsidentin Duterte: Ankläger weisen Vorwürfe zurück

Die Ankläger im Impeachment-Verfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte haben die Behauptung zurückgewiesen, dass gegen sie bereits ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet wurde, bevor Beweise gesammelt wurden. In einer Pressekonferenz stellten der Abgeordnete Jose Manuel „Chel“ Diokno und der Rechtsanwalt Benjamin „Jay“ Tolosa Jr. klar, dass das Repräsentantenhaus bereits über ausreichende Beweise zur Genehmigung der Anklageschrift verfüge.

Vice President Sara Duterte
Quelle: Google

Die Stellungnahme erfolgte als Reaktion auf einen Facebook-Post des Abgeordneten aus Davao City, Paolo „Pulong“ Duterte. Dieser hatte die Vorgehensweise infrage gestellt und gefragt, warum die Anklagebehörde nun Vorladungen des Senats für Bankunterlagen und AMLC fordere, nachdem die Anklageschrift bereits übermittelt worden sei. Paolo Duterte stellte den Ablauf so dar, als sei die Amtsenthebung bereits erfolgt und die Suche nach Belegen erst im Nachhinein erfolgt.

Diokno stellte klar, dass hier die Untersuchung auf hinreichenden Tatverdacht durch den Justizausschuss des Repräsentantenhauses mit dem eigentlichen Prozess vor dem Impeachment-Gericht verwechselt werde. Laut der Verfassung leite das Repräsentantenhaus das Verfahren ein und entscheide, ob es zu einem Prozess kommt. Die eigentliche Beweisaufnahme und die Entscheidung über die Anklagepunkte lägen jedoch beim Senat, der als Impeachment-Gericht fungiert.

Der Justizausschuss habe seine Aufgabe darin erfüllt, die Frage nach einem hinreichenden Tatverdacht zu klären, wofür bereits Dokumente und Zeugenaussagen herangezogen wurden. Die Vorladungen für weitere Unterlagen seien erst erfolgt, nachdem der Fall den Senat erreicht habe. Am Montag genehmigte das Impeachment-Gericht die Anforderung von Bankunterlagen in Pesos, BIR bezüglich der Vizepräsidentin und ihres Ehemannes, des Anwalts Manases „Mans“ Carpio.

Das Gericht beschränkte die Untersuchung jedoch: Eine uneingeschränkte Einsicht wurde nicht erlaubt. Fremdwährungseinlagen sowie Unterlagen zu zwei Unternehmen, für die keine ausreichenden Verbindungen festgestellt wurden, blieben von der Prüfung aus. Die AMLC-Unterlagen sollen zunächst einer vertraulichen Prüfung unterzogen werden, während der Kommissar der Steuerbehörde die rechtmäßigen Steuerunterlagen vorlegen muss.

Quellen

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