Impeachment-Verfahren gegen Sara Duterte: Verteidigung kritisiert Verfahrensregeln
EditIm laufenden Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte gibt es zunehmend Kritik an den prozessualen Rahmenbedingungen. Laut einem Bericht der Daily Tribune könnten bestimmte Regeln dazu führen, dass die Verteidigung in eine Sackgasse gerät und eine Verurteilung erleichtert wird.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Entscheidungsgewalt über Neubeurteilungen von Beschlüssen, die allein bei den Senatoren als Richtern liegt. Dies lasse der Verteidigung kaum Möglichkeiten, gegen ungünstige Entscheidungen vorzugehen. Zudem schränkt die sogenannte Sub Judice-Regel, die öffentliche Diskussionen über laufende Verfahren unterbindet, die Möglichkeiten der Anwälte von Duterte ein, öffentlich auf Entwicklungen im Prozess zu reagieren.
Am 13. Oktober, dem 39. Tag des Verfahrens, akzeptierte das Impeachment-Gerat des Senats den Rückzug der Anklagepunkte nach Artikel I (Missbrauch vertraulicher Gelder), Artikel III (Bestechung) sowie Artikel IV (Attentatsplan, schwere Drohungen und Aufwiegelung gegen den Präsidenten). Damit verbleibt lediglich der Vorwurf nach Artikel II, der unerklärte Vermögenswerte betrifft. Die Anklage wirft der Vizepräsidentin vor, Vermögenswerte in Höhe von SALN angegeben und trotz verfassungsrechtlicher Verbote geschäftliche Interessen nicht veräußert zu haben.
Die Verteidigung von Duterte wendet sich gegen die Behauptung, dass der verbleibende Fall stark genug sei, um die anderen Anklagepunkte zurückzuziehen. Sie bezeichnete beispielsweise Aufzeichnungen der Geldwäschebehörde als unzuverlässig, da sich ein gemeldeter Gesamtwert aufgrund eines Systemfehlers einer Bank, der eine Transaktion von 2 Millionen Pesos fälschlicherweise als 2 Milliarden Pesos auswies, von 6,7 Milliarden auf 4,4 Milliarden Pesos verringert habe. Zudem wird die Berechnung der forensischen Analysten angegriffen, die ein nicht deklariertes Vermögen von über 800 Millionen Pesos beziffert, da diese auf der vermeintlichen Beteiligung der Vizepräsidentin an einer 20-prozentigen Beteiligung an einer bestimmten Gesellschaft basiere, was die Verteidigung bestreitet. Die Verteidigung plant zudem nachzuweisen, dass die Bankdaten irrelevant seien, da sie Bruttozu- und -abflüsse statt der für das SALN erforderlichen Jahresendbestände erfassten und ein erheblicher Teil der Transaktionen über ein Gemeinschaftskonto lief, zu dem die Vizepräsidentin keine Kenntnis habe und auf dem ihre Unterschrift fehlte.
Zusätzlich erschwert ein gerichtliches Redeverbot des Regionalen Landgerichts von Quezon City die Lage. Dieses betrifft die Vizepräsidentin, ihre Anwälte sowie ihren Sprecher und untersagt die öffentliche Adressierung der Vorwürfe im Zusammenhang mit einem Fall wegen schwerer Drohungen. Während die Staatsanwaltschaft und Kritiker, die nicht Partei des Strafverfahrens sind, die Angelegenheit öffentlich diskutieren können, bleibt die Verteidigung durch die gerichtliche Anordnung zum Schweigen verpflichtet. Dies könne dazu führen, dass die Öffentlichkeit nur eine Seite der Geschichte erfährt und das Verfahren die verfahrensrechtliche Fairness nicht gewährleistet. Ein Vorschlag des Senatsvorsitzenden, die Vizepräsidentin könne sich in anderen öffentlichen Foren äußern, sei durch das gerichtliche Verbot faktisch unmöglich gemacht worden.






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