ICC-Staatsanwaltschaft beantragt Nutzung früherer Zeugenaussagen im Verfahren gegen Duterte
EditIm ICC bei der dritten Strafkammer (Trial Chamber III) die Zulassung der bereits aufgezeichneten Aussagen sowie der dazugehörigen Beweismittel des Schlüsselzeugen P-1100 beantragt. Die Anklage reichte das Gesuch unter der Regel 68(3) ein, um die vorab protokollierten Zeugenaussagen als Beweismittel zuzulassen und gleichzeitig eine verkürzte Live-Befragung des Zeugen zu ermöglichen.
Laut offiziellen Aufzeichnungen des ICC wurde eine geschwächte, also geschwärzte Version des Antrags am 7. September 2026 unter der Fallnummer ICC-01/21-01/25-484-Red eingereicht. Das ursprüngliche Dokument trägt das Datum vom 31. August. Die stellvertretende Staatsanwältin Mame Mandiaye Niang erklärte, dass die Verwendung der bereits aufgezeichneten Statements die direkte Befragung von P-1100 erheblich verkürzen könnte. Anstatt der bisher veranschlagten sieben Stunden würde die Befragung nur noch etwa zwei Stunden in Anspruch nehmen, was eine Einsparung von mindestens fünf Stunden Gerichtszeit bedeuten würde. Zudem wurde angeführt, dass dieser Vorschlag auch den Gesundheitszustand von Duterte berücksichtige.
Die Staatsanwaltschaft stuft die vorliegende Aussage von P-1100 als relevant, zuverlässig und beweiskräftig ein. Der Inhalt der Zeugenaussage befasst sich primär mit der mutmaßlichen Strategie, Kriminelle auf den Philippinen durch Gewaltverbrechen, einschließlich Morden, zu „neutralisieren“. Darüber hinaus könnten die Aussagen Aufschluss über die mutmaßliche Arbeitsweise der sogenannten Davao Death Squad (DDS) geben. Ein weiterer Fokus liegt auf der potenziellen individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit Dutertes, insbesondere in Bezug auf sein Wissen und seine Absichten bei diesen Vorgängen.
Um die Verteidigungsrechte von Duterte zu wahren, betonte die Anklage, dass P-1100 für Kreuzverhöre durch die Verteidigung sowie für weitere Befragungen durch die Strafkammer, die Staatsanwaltschaft, die Rechtsvertreter der Opfer und andere zugelassene Parteien zur Verfügung stünde. Die Entscheidung über den Antrag obliegt der Trial Chamber III, die sich aus der vorsitzenden Richterin Joanna Korner sowie den Richtern Keebong Paek und Nicolas Guillou zusammensetzt. Da der Antrag sensible Informationen über den Zeugen enthält, wurde er vertraulich eingereicht, wobei der ICC eine öffentliche, geschwärzte Fassung veröffentlicht hat. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem am 31. August separate Unterlagen zur Änderung des E-Court-Protokolls sowie eine Liste von Zeugen und Beweismitteln eingereicht.




