Wirtschaft: Metro Manila

Gericht stoppt geplante Lohnerhöhung in Metro Manila

Ein regionales Gericht in Pasig hat die Umsetzung einer geplanten Erhöhung des Mindestlohns in Metro Manila vorerst gestoppt. Das Regional Trial Court (RTC) in Pasig erließ eine einstweilige Verfügung (Temporary Restraining Order, TRO), die die Umsetzung der für die Region vorgesehenen Lohnerhöhung um 85 Pesos bis zum 13. August aussetzt.

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Symbolbild: Envato

Das Regional Tripartite Wages and Productivity Board für die National Capital Region (RTWPB-NCR) zeigte sich über die Entscheidung des Gerichts verwundert. Die Vorsitzende des Gremiums, Atty. Sarah Buena Mirasol, erklärte, dass das Board den Prozess der Lohnfestsetzung unter strikter Einhaltung der geltenden Richtlinien durchgeführt habe. In den Beratungen seien die Positionen von Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebern und der Regierung gehört worden, sodass alle Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hätten.

Die Entscheidung des Gerichts sorgt zudem für Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeit. Das RTWPB-NCR stellte infrage, weshalb die Verfügung die Lohnerhöhung für die gesamte Metropolregion Metro Manila aussetzt, obwohl die Klage in Pasig City eingereicht wurde. Laut Mirasol sieht der reguläre Dienstweg vor, dass Einsprüche gegen Entscheidungen des regionalen Boards direkt bei der National Wages and Productivity Commission (NWPC) eingelegt werden müssen, um zu prüfen, ob ein schwerwiegender Verfahrensfehler vorliegt.

Auch aus der Arbeitnehmervertretung kam scharfe Kritik. Ely San Fernando, Abgeordneter der Kamanggagawa-Parteiliste, forderte eine parlamentarische Untersuchung des Vorfalls. Er argumentierte, dass das Gericht in Pasig seine Kompetenzen überschreite, da die gesetzliche Zuständigkeit zur Festlegung von Löhnen gemäß dem Arbeitsgesetz und dem Gesetz RA 6727 ausschließlich bei den regionalen Lohnrädern liege. Ein Einspruch von Arbeitgebern müsse daher vor der NWPC und nicht vor einem Regionalgericht geführt werden.

Das DOLE erklärte, man respektiere die gerichtliche Entscheidung, koordiniere sich jedoch bereits mit dem Büro des Generalstaatsanwalts (Office of the Solicitor General, OSG), das als Rechtsbeistand fungiert. Arbeitsminister Francis Tolentino betonte unterdessen, dass Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die bereits genehmigte Erhöhung für jene Arbeitsstunden haben, die vor Inkrafttreten der gerichtlichen Verfügung geleistet wurden. Diese Beträge müssten den Beschäftigten nicht zurückerstattet werden.