Wirtschaft

ERC standardisiert Berichterstattung über Übertragungs- und Hilfsdienstleistungsgebühren

Die Energy Regulatory Commission (ERC) hat die Resolution Nr. 22, Serie von 2026, genehmigt. Diese standardisiert, DUs Übertragungs- und Hilfsdienstleistungsgebühren berechnen, überwachen und berichten.

Bangka fishing boat on the beach of Inapupan Island in the Philippines.
Symbolbild: Envato

Die Resolution führt ein einheitliches Berichtserfordernis (Uniform Reportorial Requirements, URR) Template Addendum ein. Damit soll die Transparenz, Rechenschaftspflicht und regulatorische Überwachung der in Stromrechnungen ausgewiesenen übertragungsbezogenen Durchlaufkosten gestärkt werden.

Ab dem ersten Abrechnungszyklus nach dem 16. Juli 2026 müssen DUs ein einheitliches Berichtsformular und Berechnungsrichtlinien für Übertragungs- und Hilfsdienstleistungsgebühren verwenden.

Der Rahmen legt auch standardisierte Validierungs- und Ausgleichsverfahren fest, während die ERC ihre überarbeiteten Über-/Unterdeckungsregeln abschließt.

Die ERC betonte, dass die Maßnahme keine neuen oder zusätzlichen Gebühren für Verbraucher einführt. Stattdessen soll sie eine klarere und konsistentere Berechnung, Berichterstattung und Überwachung der bestehenden übertragungsbezogenen Durchlaufkosten ermöglichen.

Für Verbraucher soll die Entwicklung die Überprüfung und das Verständnis der Stromrechnungen erleichtern. Sie gibt der ERC auch eine stärkere Grundlage, um zu überprüfen, ob nur legitime, ordnungsgemäß dokumentierte und angemessene Kosten über die monatlichen Rechnungen weitergegeben werden.

Die Resolution ergänzt die Resolution Nr. 4, Serie von 2026. Diese verlangt, dass Hilfsdienstleistungsgebühren in Stromrechnungen getrennt ausgewiesen werden, um die Transparenz zu verbessern.

ERC-Vorsitzender und CEO Atty. Francis Saturnino C. Juan nannte die Maßnahme einen wichtigen Schritt. Sie soll sicherstellen, dass Übertragungs- und Hilfsdienstleistungsgebühren einheitlich berechnet, berichtet und überprüft werden.

Juan betonte, dass es nicht darum geht, neue Gebühren einzuführen. Vielmehr soll sichergestellt werden, dass nur legitime, ordnungsgemäß dokumentierte und angemessene Kosten zurückerstattet werden. Damit sollen Verbraucher geschützt werden.

Hilfsdienstleistungen sind Unterstützungsdienste, die das Stromnetz stabil und zuverlässig halten. Das ist besonders wichtig bei plötzlichen Änderungen der Stromnachfrage oder unvorhergesehenen Ausfällen von Kraftwerken oder Übertragungsleitungen.

Der neue Berichtsrahmen ermöglicht es der ERC, diese Kosten effektiver zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur vernünftige und angemessene Gebühren an die Verbraucher weitergegeben werden.

Die ERC nannte die Maßnahme auch vorteilhaft für den Energiesektor. Sie gibt den DUs einen einheitlichen Berichtsstandard, verbessert die regulatorische Einhaltung und reduziert Unstimmigkeiten in den Einreichungen. Zudem wird der Überprüfungsprozess der Kommission gestrafft.

Die Resolution unterstützt den Verbraucherschutz und faire, transparente und rechenschaftspflichtige Strompreise gemäß dem Electric Power Industry Reform Act (EPIRA).

Quellen