Gesellschaft

Cebu City plant monatliche Unterstützung für Alleinerziehende

Der Stadtrat von Cebu City prüft derzeit eine neue Verordnung, die qualifizierten Alleinerziehenden eine monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Pesos sichern soll. Das von Ratsmitglied Harry Eran eingebrachte Vorhaben sieht zudem die Einrichtung eines speziellen Büros für Alleinerziehende (Solo Parents Office) vor, das dem Sozialamt der Stadt (Department of Social Welfare and Services, DSWS) unterstellt werden soll.

Happy Volunteers Cleaning Up Trash in ParkDragonImages
Symbolbild: Envato

Während die Maßnahme bei einer öffentlichen Anhörung breite Zustimmung fand, äußerten Ratsmitglieder Bedenken hinsichtlich der strengen Umsetzung und der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch. Im Fokus der Debatte stehen die genauen Qualifikationskriterien sowie die Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierung. Die Verordnung wird nun zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien zurückgegeben.

Nach Angaben der Leiterin des DSWS, Porcia Basmayor, gibt es in der Stadt derzeit 3.212 registrierte Anträge von Alleinerziehenden. Nach einer Prüfung der Einkommensverhältnisse und der persönlichen Voraussetzungen kämen jedoch nur 1.862 Personen für die finanzielle Unterstützung infrage. Als Einkommensgrenze dient der lokale Mindestlohn von 11.528 Pesos pro Monat. Wer dieses Limit überschreitet, erhält zwar eine Identifikationskarte für Alleinerziehende, aber keine monatliche Subvention.

Die jährlichen Kosten für das Programm werden auf etwa 22,34 Millionen Pesos geschätzt. Das DSWS hat in der Vergangenheit bereits mehrfach um Mittel für solche Programme gebeten, doch bisher wurden die Anträge entweder abgelehnt oder nur teilweise bewilligt. Für das Jahr 2027 wurde erneut ein Budget von 20 Millionen Pesos angefordert.

Zusätzlich zur geplanten Zahlung sollen weitere Kriterien wie der Wohnsitz, die Wählerregistrierung und das Alter sowie eine Validierung durch Sozialarbeiter berücksichtigt werden. Personen, die wieder mit einem Partner zusammenleben oder ausreichende finanzielle Unterstützung durch einen Ehepartner erhalten, würden von der Förderung ausgeschlossen. Aktuell profitieren Alleinerziehende bereits von Leistungen des nationalen Gesetzes RA 11861, wie etwa zusätzlichem Sonderurlaub oder Unterstützung in Krisensituationen.

Quellen