Anklagebehörde: Einspruch von Cayetano ändert Beschluss zu Finanzunterlagen von Duterte nicht
Die Anklagebehörden des Hauses haben klargestellt, dass der Einspruch des Senators Alan Peter Cayetano gegen die Entscheidung des Amtsenthebungsgerichts, die Finanzunterlagen von Vizepräsidentin Sara Duterte vorzulegen, die Entscheidung nicht aufheben wird. In einer Pressekonferenz am Dienstag erklärten der Abgeordnete Jose Manuel Tadeo „Chel“ Diokno und der Rechtsbeistand des Anklagepanels des Hauses, Benjamin „Jay“ Tolosa Jr., dass Cayetanos Vorbehalte zwar aktenkundig gemacht werden, die Anordnung zur Herausgabe spezifischer Steuer- und Finanzdaten jedoch bestehen bleibt.
Senator Cayetano hat in seiner Rolle als Richter im Amtsenthebungsverfahren Einspruch gegen die Vorladung von Unterlagen erhoben. Diokno betonte, dass es nach den Regeln des Senats bei Amtsenthebungsverfahren jedem Senator-Richter zustehe, Einspruch gegen Entscheidungen des Gerichts einzulegen. Die Anklage beabsichtige jedoch erst dann auf die Begründung des Senators zu reagieren, wenn ein formelles Gutachten vorliege, anstatt auf Berichte über ein Dokument zu antworten, das der Behörde noch nicht vorliegt.
Auch Tolosa unterstrich das Recht auf eine abweichende Meinung, stellte jedoch klar, dass ein Dissens die bestehende Entscheidung nicht ändere. Das Gericht hatte am Montag der Forderung der Anklage stattgegeben, Vorladungen für bestimmte Bankunterlagen in Pesos, AMLC sowie BIR zu erlassen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf den zweiten Artikel der Amtsenthebungsanklage, in dem unklare Vermögensverhältnisse und Diskrepanzen zwischen den erklärten Vermögenswerten von Duterte und ihren tatsächlichen Finanzaktivitäten geltend gemacht werden.
Die gerichtliche Entscheidung schloss jedoch Fremdwährungseinlagen aus und lehnte Anfragen zu zwei Organisationen ab, für die das Gericht keine ausreichenden Verbindungen sah. Zudem wurde die Verwendung von Unterlagen, die vor der Amtszeit von Duterte als Vizepräsidentin liegen, auf die Feststellung einer finanziellen Basis beschränkt, die für die Vorwürfe während ihrer aktuellen Amtszeit relevant ist. Die betroffenen Banken, der AMLC und die Steuerbehörde wurden angewiesen, die entsprechenden Unterlagen bis zum 30. Juli beim Gerichtsschreiber einzureichen. Die AMLC-Dokumente werden zunächst einer vertraulichen Prüfung unterzogen, während die Vorladung der Steuerbehörde nicht automatisch die Offenlegung vertraulicher Steuerdaten bedeutet.