Wahlbehörde prüft neue Regeln für Kandidaten zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Die philippinische Wahlkommission (Comelec) prüft einen Vorschlag des Ombudsmanns, die Regeln für die Einreichung von Kandidaturen (Certificate of Candidacy, COC) zu verschärfen. Laut einem Vorschlag von Ombudsmann Jesus Crispin Remulla sollen Personen, die ein öffentliches Amt anstreben, künftig unter Eid erklären müssen, dass sie keine Interessenkonflikte haben.
Sollten Kandidaten bei dieser Erklärung falsche Angaben machen, sieht der Vorschlag eine Disqualifikation vor. Der Vorsitzende der Comelec, George Garcia, bezeichnete das Vorhaben in einer Nachricht am Montag, den 20. Juli 2026, als sehr guten Vorschlag, den die Behörde sorgfältig prüfen werde. Er betonte zudem, dass es sich dabei nicht um eine zusätzliche formale Qualifikation handle, weshalb die Umsetzung voraussichtlich keine Schwierigkeiten bereiten werde.
Nach Einschätzung von Garcia wäre für die Umsetzung der Änderung keine neue Gesetzgebung erforderlich; eine interne Resolution der Wahlbehörde würde ausreichen. Er wies jedoch darauf hin, dass eine solche Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden könnte.
Bisher sieht der Omnibus Election Code vor, dass Kandidaten für nationale und lokale Ämter ihre Kandidatur innerhalb der von der Comelec festgelegten Fristen einreichen müssen. Die Dokumente enthalten derzeit grundlegende persönliche Informationen wie Name, Alter, Familienstand und Wohnort. Ob die Wahlkommission die Änderung nun formell ausarbeitet und verabschiedet, steht noch nicht fest.
Quellen
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