Unbefugte Weitergabe von Geheimgeldern: COA-Prüferin rügt Vorgehen im Fall Duterte
EditIm laufenden Impeachment-Verfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte hat eine Prüferin der staatlichen Rechnungsprüfungsbehörde (Commission on Audit, COA) ausgesagt, dass die Übertragung von Geheimgeldern an eine dritte Person nicht autorisiert war. Xylene Mae del Campo, Prüferin des Office of Intelligence and Confidential Funds Audit (ICFAO), machte diese Angaben vor dem Impeachment-Gericht des Senats.
Die Aussage erfolgte am 14. Tag der Verhandlungen als Reaktion auf Fragen der parlamentarischen Staatsanwältin Lorna Kapunan. Die OVP, Gina Acosta, an. Acosta hatte zuvor in Ausschusssitzungen des Repräsentantenhauses eingeräumt, dass die Vizepräsidentin sie angewiesen hatte, die Geheimgelder an Oberst Raymund Dante Lachica zu übergeben. Lachica war der damalige Leiter der Sicherheits- und Schutzgruppe der Vizepräsidentin (VPSPG).
Del Campo betonte, dass dieses Vorgehen einen klaren Verstoß gegen die staatlichen Rechnungsprüfungsregeln darstelle. In ihrer Funktion als spezielle Auszahlungsbeauftragte (Special Disbursing Officer, SDO) habe Acosta nicht die rechtliche Befugnis besessen, Barkeinschüsse an andere Beamte weiterzuleiten. Sie verwies dabei auf ein direktes Verbot in den geltenden Richtlinien.
Gemäß Punkt 6.1.1 des gemeinsamen Rundschreibens Nr. 2015-01, das von der COA, dem DBM und weiteren Behörden herausgegeben wurde, müssen Barkeinschüsse für Geheim- und Geheimdienstaktivitäten strikt für den spezifischen, gesetzlich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Das Rundschreiben untersagt es ausdrücklich, dass ein SDO diese Mittel an andere Amtsträger übergibt.


