Wirtschaft: Iloilo

Studiengebühren in Western Visayas: Fünf Hochschulen planen Erhöhungen über Inflationsrate hinaus

In der Region Western Visayas planen fünf private Hochschulen für das akademische Jahr 2026-2027 eine Erhöhung der Studiengebühren und sonstiger Schulgebühren, die über der regionalen Inflationsrate von 2,4 Prozent liegt. Ursprünglich hatten 18 private Colleges und Universitäten in der Region Anträge auf Gebührenerhöhungen gestellt, doch nach einer Intervention der staatlichen Hochschulkommission (Commission on Higher Education, CHED) reduzierte sich die Zahl der Antragsteller.

Aerial view of White Beach, Port Barton, Palawan Island, Philippines
Symbolbild: Envato

Die CHED-Regionalstelle 6 (CHED-6) gab an, dass zehn der 18 Institutionen auf geplante Erhöhungen verzichtet haben. Dies geschah, nachdem die Regionalbüros durch das Memorandum Order Nr. 1151 der Serie 2026 angewiesen wurden, Bildungseinrichtungen, die Steigerungen oberhalb der aktuellen Inflationsrate beantragen, zur Überprüfung ihrer Vorschläge aufzufordern. Die Kommission appellierte zudem an die privaten Hochschulen, die Umsetzung von Gebührenerhöhungen freiwillig aufzuschieben.

Trotz dieses Appells halten acht Institutionen an ihren Anträgen fest. Davon streben fünf Einrichtungen Steigerungen an, die über der Inflationsrate von 2,4 Prozent liegen. Drei weitere Institutionen haben Erhöhungen beantragt, die sich jedoch innerhalb der Inflationsrate bewegen. Die Namen der acht beteiligten Bildungseinrichtungen sowie die genaue Höhe der geplanten Steigerungen wurden von der CHED bisher nicht veröffentlicht.

Als Gründe für die angestrebten Preiserhöhungen nannten die Schulen gestiegene Lohn- und Betriebskosten sowie notwendige Investitionen in die Infrastruktur. Insbesondere die Umsetzung der Lohnverordnung (Wage Order No. RBVI-29), die den Mindestlohn angehoben hat, habe die Betriebskosten erhöht. Zudem verwiesen die Institutionen auf inflationsbedingte Ausgaben und die Notwendigkeit, Einrichtungen zu modernisieren, den studentischen Service zu verbessern und Programme zur Fakultätsentwicklung zu finanzieren.

Bevor eine Erhöhung der Gebühren genehmigt werden kann, müssen die Antragsteller gemäß dem CHED-Memorandum Order Nr. 3 aus dem Jahr 2012 verpflichtende Konsultationen durchführen. In diesem Prozess müssen Studierende, Eltern, Lehrkräfte und andere betroffene Gruppen sowie gesellschaftliche Akteure einbezogen werden.