Streit um Stimmenmehrheit: Ehemalige Richter uneins über Amtsenthebungsverfahren gegen Sara Duterte
EditIm laufenden Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte ist eine juristische Debatte über die erforderliche Stimmenanzahl für eine Verurteilung entbrannt. Ehemalige Richter des Obersten Gerichtshofs (Supreme Court) vertraten vor dem Senats-Impeachment-Gericht gegensätzliche Ansichten darüber, wie die verfassungsrechtliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu berechnen ist. Im Kern der Diskussion steht die Frage, ob die Schwelle starr auf alle 24 Senatoren angewendet werden muss oder ob sich die Basis der Berechnung je nach personeller Situation ändern kann.
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel XI, Abschnitt 3(6) der Verfassung von 1987. Diese Bestimmung schreibt vor, dass eine Person in einem Amtsenthebungsverfahren nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder des Senats verurteilt werden darf. Die Unklarheit besteht darin, ob Senatoren, die aus rechtlichen oder physischen Gründen nicht am Verfahren teilnehmen können, bei der Ermittlung dieser Mehrheit als Teil der Gesamtzahl gezählt werden müssen.
Drei ehemalige Präsidenten des Obersten Gerichtshofs traten am 26. Tag des Prozesses als Sachverständige, sogenannte amici curiae, auf, um ihre Sichtweisen darzulegen. Zu ihnen gehörten die pensionierten Chief Justices Artemio Panganiban und Reynato Puno sowie der pensionierte Associate Justice Adolfo Azcuna. Zusätzlich reichte der pensionierte Chief Justice Hilario Davide Jr., der nicht persönlich erschien, ein schriftliches Memorandum ein.
Artemio Panganiban plädierte gegen eine rein mathematische Interpretation der Verfassung. Er erklärte dem Gericht, dass die Realität den mathematischen Nenner manchmal verändere. Eine verfassungsrechtliche Auslegung dürfe nicht bei der abstrakten Mathematik haltmachen; stattdessen müssten die Absicht, der Zweck der Bestimmung sowie die jeweiligen Umstände und Ziele berücksichtigt werden. Er betonte, dass man die Situation in ihrem Kontext betrachten müsse.
Ähnlich äußerte sich Reynato Puno, der darauf hinwies, dass die Verfassung explizit einen Bruchteil und keine feste Zahl verwendet. Hätte die Absicht eine starre Zahl gewesen, hätte Artikel 11, Abschnitt 3(6) einfach festlegen können, dass 16 Stimmen für eine Verurteilung nötig sind. Puno befürwortete eine funktionale Interpretation, die Faktoren wie Tod, Rücktritt, Ausweisung oder rechtliche Unfähigkeit berücksichtigt, um zu verhindern, dass eine starre Lesart zu Ungerechtigkeiten oder absurden Ergebnissen führt.
Hilario Davide Jr., einer der Verfasser der Verfassung von 1987, unterstützte diese Auffassung in seinem Memorandum. Er argumentierte, dass die Zwei-Drittel-Anforderung auf Basis derjenigen Senatoren berechnet werden sollte, die tatsächlich wahlberechtigt sind. Senatoren, die sich beispielsweise im Ausland befinden, durch rechtliche Beschränkungen an ihrer Funktion gehindert sind oder anderweitig nicht teilnehmen können, sollten aus der Berechnung ausgeschlossen werden. Eine andere Auslegung würde laut Davide gegen Logik, Vernunft und den gesunden Menschenverstand verstoßen.
Einen gegensätzlichen Standpunkt vertrat der pensionierte Associate Justice Adolfo Azcuna. Er argumentierte, dass die Formulierung „alle Mitglieder des Senats“ die gesamte Kammer beziehe. Solange die Personen Mitglieder des Senats sind, bildeten sie den Nenner für die Berechnung der Zwei-Drittel-Mehrheit, da „alle“ eben „alle“ bedeute. Azcuna sah in dieser hohen Hürde einen wichtigen Schutzmechanismus, der verhindern soll, dass eine vorübergehende politische Mehrheit ein anderes Staatsorgan einseitig stürzen kann. Die Verteilung der Macht zur Verurteilung müsse so weit gestreut sein, dass keine einzelne Fraktion, egal wie groß, eine andere Regierungsebene allein zu Fall bringen kann.
Der Vorsitzende Francis Escudero hatte zuvor entschieden, dass 16 Stimmen für eine Verurteilung erforderlich sind. Diese Regelung bleibt so lange wirksam, bis das Impeachment-Gericht eine andere Entscheidung trifft. Die Anklagevertretung aus dem Repräsentantenhaus und die Verteidigung von Sara Duterte werden ihre Positionen am 23. September vortragen. Im Anschluss sollen die Senatoren-Richter über die rechtliche Frage der Stimmenberechnung entscheiden.





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