Politik: Capiz

Staatsanwaltschaft Capiz weist Klage wegen Amtsanmaßung gegen Bürgermeister Escolin ab

Die Staatsanwaltschaft der Provinz Capiz hat eine Klage wegen Amtsanmaßung gegen den Bürgermeister von President Roxas, Receliste Escolin, abgewiesen. Die Beschwerde war im Juli von Alfonso Golero, dem Kapitän des Barangays Cabug-Cabug, bei der Staatsanwaltschaft in Roxas City eingereicht worden.

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Quelle: PIA

In einer neunseitigen Entscheidung begründete das Büro des Provinzstaatsanwalts die Abweisung damit, dass Golero keine ausreichenden Beweise für seine Vorwürfe vorlegen konnte. Ein wesentlicher Aspekt der Entscheidung war das Fehlen eines endgültigen Dokuments der Wahlkommission (Comelec), welches belegen würde, dass die Annullierung von Escolins Kandidatur rechtskräftig sei. Da die Angelegenheit bereits vor der Comelec und dem Obersten Gerichtshof (Supreme Court) geprüft wird, wollte die Staatsanwaltschaft ein mögliches Urteil des Obersten Gerichtshofs nicht vorwegnehmen.

Zudem stellte die Behörde fest, dass die Beschwerde den Tatbestand des sogenannten Forum Shopping erfüllte. Die Staatsanwaltschaft wies jedoch darauf hin, dass die Abweisung die Kontroverse nicht abschließt, da die Verfahren vor höheren Gerichten weiterhin anhängig sind. Erst ein endgültiges Gerichtsurteil wird klären können, wer die rechtmäßige Befugnis besitzt, das Amt des Bürgermeisters von President Roxas auszuüben.

Der rechtliche Streit wurzelt in einer Entscheidung der ersten Abteilung der Comelec vom 11. Juli 2025. Damals wurde die Kandidatur von Escolin aufgrund von Falschangaben bezüglich der verfassungsrechtlichen Amtszeitbeschränkung für lokale Amtsträger annulliert. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass eine dreimonatige Suspendierung Escolins seine Amtszeit als Bürgermeister nicht unterbrochen habe. Ein entsprechender Antrag auf Überprüfung wurde von der Comelec in ihrer Gesamtheit am 20. Januar abgelehnt und den Beteiligten am 21. Januar mitgeteilt.

Die ursprüngliche Beschwerde stützte sich auf Artikel 177 des revidierten Strafgesetzbuches. Dieser regelt die Amtsanmaßung, wenn eine Person unter dem Vorwand, eine offizielle Position zu bekleiden, Handlungen ausführt, die einer Behörde oder einem Amtsträger vorbehalten sind, ohne dazu rechtmäßig berechtigt zu sein.