Philippinische Steuerbehörde klärt Regeln für Quellensteuer bei Großabnehmern
Ein ermäßigter Steuersatz von 0,5 % findet Anwendung, wenn der Lieferant entweder ein Hersteller oder ein direkter Importeur von Waren ist und die Transaktion für den Großhandel bestimmt ist. Dieser Satz gilt beispielsweise, wenn ein lokaler Hersteller Waren produziert oder ein Importeur Waren für den philippinischen Markt einführt.
Die philippinische Steuerbehörde Bureau of Internal Revenue (BIR) hat mit dem Rundschreiben Revenue Memorandum Circular No. 79-2026, das am 20. Juli 2026 erlassen wurde, neue Leitlinien zur Anwendung der Quellensteuer für sogenannte Top Withholding Agents veröffentlicht, um Unklarheiten bei der Erhebung dieser Quellensteuer zu beseitigen.
Um den Status eines Lieferanten zu prüfen, können Großabnehmer verschiedene Dokumente nutzen, wie die BIR-Registrierungsbescheinigung, Registrierungsunterlagen des Department of Trade and Industry (DTI) oder der Securities and Exchange Commission (SEC), eine Gewerbeberechtigung sowie die Akkreditierung des Bureau of Customs. Entscheidend für die Einstufung als Großhandel ist die Art der regulären Geschäftstätigkeit des Verkäufers.
Ein Geschäft gilt als Großhandel, wenn die Waren für den Wiederverkauf oder die weitere kommerzielle Verwertung bestimmt sind und der Verkäufer normalerweise nicht im Einzelhandel tätig ist. Im Gegensatz dazu unterliegen Einzelhandelsgeschäfte, bei denen Waren direkt an Endverbraucher zur persönlichen Nutzung verkauft werden, einem höheren Quellensteuersatz von 1 %.
Besondere Klarstellungen gab es zudem für den Bereich der Kraftfahrzeuge. Importierte oder hergestellte Fahrzeuge in Form von zerlegten Baugruppen (Completely Knocked-Down, CKD) fallen unter die 0,5 %-Regelung, da sie als Fahrzeugteile und Zubehör eingestuft werden. Dies bezieht sich gemäß der Definition des Land Transportation and Traffic Code auch auf Motorräder.