Wirtschaft: Landesweit

Philippinische Börsenaufsicht plant strengere Regeln für Crowdfunding

Die philippinische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) plant eine umfassende Überarbeitung der Vorschriften für Crowdfunding. In einem Entwurf für ein neues Rundschreiben mit dem Titel „Revised Rules and Regulations Governing Crowdfunding“ schlägt die Behörde vor, sowohl eigenkapitalbasierte als auch fremdkapitalbasierte Crowdfunding-Modelle über Online-Plattformen stärker zu regulieren. Ziel der Reform ist es, die Finanzierungsgrenzen zu erhöhen und gleichzeitig den Schutz für Privatanleger zu verbessern.

Happy Volunteers Cleaning Up Trash in ParkDragonImages
Symbolbild: Envato

Die geplanten Änderungen sollen den bestehenden regulatorischen Rahmen aus dem Jahr 2019 aktualisieren, um der Entwicklung des Marktes gerecht zu werden. Nach dem Entwurf könnten Emittenten innerhalb von 12 Monaten Wertpapiere im Wert von bis zu 25 Millionen Pesos anbieten. Bei Angeboten an qualifizierte Investoren könnten diese Grenzen auf bis zu 100 Millionen Pesos steigen. Für Privatanleger gibt es jedoch strikte Investitionsobergrenzen, die sich nach ihrem Jahreseinkommen richten: Personen mit einem Einkommen von bis zu 2 Millionen Pesos pro Jahr dürften maximal 5 Prozent ihres Einkommens in Crowdfunding investieren, während dieser Anteil bei einem höheren Einkommen bei 10 Prozent liegt. Qualifizierte Investoren wären von diesen Beschränkungen ausgenommen.

Um die Sicherheit der Anleger zu erhöhen, sieht die SEC zusätzliche Schutzmaßnahmen vor. Dazu gehören strengere Sorgfaltspflichten, verbesserte Cybersicherheit, umfassendere Offenlegungspflichten sowie die Trennung von Anlegergeldern und den Eigenmitteln der Vermittler. Letzteres soll durch die Verwahrung der Gelder auf Treuhand- oder Treuhandkonten bei lizenzierten Banken sichergestellt werden. Zudem sollen Vermittler bei fremdkapitalbasierten Modellen dokumentierte Bonitätsprüfungen durchführen.

Ein weiterer Aspekt des Entwurfs ist die Aufklärung der Anleger. Bevor Privatanleger eine Investitionsverpflichtung eingehen, müssen Vermittler Informationsmaterialien bereitstellen, die auf Risiken wie mangelnde Liquidität, den Totalverlust des Kapitals, Verwässerung oder das Scheitern des Emittenten hinweisen. Zudem soll eine fünf-tägige Bedenkzeit eingeführt werden, bevor Gelder freigegeben werden können. Die SEC nimmt Kommentare und Vorschläge zu dem Entwurf bis zum 20. September entgegen.