Oberster Gerichtshof bestraft Bar-Review-Coach wegen Falschinformationen über KI-Prüfung
EditDer Oberste Gerichtshof der Philippinen hat gegen Edgar Dizon, den Administrator der Facebook-Gruppe „Bar Law for Dummies“, eine Strafe wegen indirekter Missachtung des Gerichts verhängt. Grund für die Entscheidung war die Verbreitung von Falschinformationen über die Anwaltsprüfungen (Bar Examinations) des Jahres 2023 in den sozialen Medien.
In einem sogenannten Per-Curiam-Beschluss des gesamten Gerichts wurde Dizon zu einer Geldstrafe von 30.000 PHP verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht an, seinen Namen aus der Liste der erfolgreichen Absolventen der Anwaltsprüfung von 2016 zu streichen. Die Sanktionen folgen auf einen Facebook-Post vom 21. September 2023, der unter dem Profilnamen „Tsidkenu Dizon“ veröffentlicht wurde. Darin wurde behauptet, dass die Prüfungen des Jahres 2023 durch künstliche Intelligenz (KI) sortiert, geprüft und korrigiert würden.
Der Post enthielt zudem die spezifische Anweisung, Antworten stets mit „Ja“ oder „Nein“ zu beginnen, da dies das erste Element sei, wonach ein KI-Prüfsystem suche, um korrekte Antworten zu identifizieren. Diese Behauptungen veranlassten das Büro des Vorsitzenden der Bar-Prüfung 2023 (BCO) unter der Leitung von Associate Justice Ramon Paul Hernando zu einer Untersuchung der Quelle und der Auswirkungen auf die Prüfungen. Das BCO gab daraufhin eine Mitteilung heraus, die klarstellte, dass für jedes Fach vier menschliche Experten, die jeweils Experten auf ihrem Gebiet sind, die Prüfungen bewerten würden.
Anstatt die Falschmeldung zu löschen, drohte Dizon in einem Medieninterview mit Klagen gegen den Obersten Gerichtshof und forderte eine öffentliche Entschuldigung innerhalb von 24 Stunden. Er richtete sich zudem mit mehreren E-Mails an die Abteilung für öffentliche Justizhilfe des Gerichts (Judiciary Public Assistance Section) und behauptete, die offizielle Klarstellung habe eine einschüchternde Wirkung auf ihn. Dizon bestritt die Verbreitung von Fehlinformationen und verlangte, dass das Gericht eine Korrektur der behördlichen Mitteilung abgibt.
Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Dizon gab zwar zu, der Inhaber des Facebook-Kontos zu sein, bestritt jedoch die Behauptung, er habe explizit gesagt, dass KI die Prüfungen prüfe. Er argumentierte stattdessen, er habe in seinem Post die Formulierung „um zu helfen“ verwendet. Der Oberste Gerichtshof sah darin jedoch eine unzulässige Beeinflussung der Durchführung der Bar-Prüfungen gemäß Regel 71, Abschnitt 3 der Gerichtsordnung. Das Verhalten wurde als indirekte Missachtung eingestuft, da es die gerichtlichen Prozesse außerhalb eines Gerichtssaals störe, das Ansehen der Gerichte herabsetze, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz untergrabe und eine unbefugte Rechtsausübung darstelle.
Das Gericht stellte fest, dass der Post die Integrität der Prüfungen und des Obersten Gerichtshofs, welches die Aufsicht über den Rechtsberuf führt, beschädigt habe. Zudem habe die Falschmeldung Verwirrung und Unruhe gestiftet, was die Prüfungsbehörden dazu zwang, begrenzte Zeit und Ressourcen für die Rückverfolgung der Quelle, die Koordination mit Regierungsbehörden sowie die Beantwortung zahlreicher Anfragen aufzuwenden. Das Gericht kritisierte zudem den Mangel an Reue bei Dizon, da er statt den entstandenen Schaden anzuerkennen, eine Entschuldigung des Gerichts forderte und die Löschung des Beitrags verweigerte.
Zusätzlich warnte das Gericht Dizon vor der unbefugten Ausübung des Anwaltsberufs. Er hatte Coaching-Sitzungen für die Bar-Prüfung geleitet und verschiedene Lernmaterialien für das Trainingsprogramm der Gruppe „Bar Law for Dummies“ verfasst. Dizon räumte ein, die Anwaltsprüfung 2016 zwar bestanden zu haben, jedoch aufgrund laufender Strafverfahren nie den Amtseid abgelegt zu haben, was eine Voraussetzung für die Berufsausübung ist.
In einem ergänzenden Votum unterstützte Senior Associate Justice Marvic Leonen die Strafe und betonte die Notwendigkeit, die Integrität der Bar-Prüfungen zu schützen. Er wies darauf hin, dass eine Abwägung zwischen der gerichtlichen Befugnis zur Bestrafung wegen Missachtung und dem verfassungsmäßigen Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich legitimer Kritik an Gerichten, erforderlich sei.






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