Neue Sicherheitsregeln für Wasseranlagen in Iloilo: Ohne Rettungsschwimmer drohen Strafen
EditIn der Provinz Iloilo drohen Strandresorts, Schwimmbäder und andere Wasserfreizeiteinrichtungen nun Geldstrafen, Haftstrafen sowie die Aussetzung oder der Entzug ihrer Geschäftsgenehmigungen, wenn sie keine zertifizierten Rettungsschwimmer beschäftigen und keine Rettungsausrüstung bereithalten.
Hintergrund dieser neuen Sicherheitsregeln ist der wachsende Tourismus und die zunehmende Entwicklung von Wohn- und Gastgewerbegebieten in der Provinz. Laut der Verordnung ist das Ertrinken weltweit die dritthäufigste Todesursache durch unbeabsichtigte Verletzungen, wobei die Philippinen aufgrund fehlenden Fachpersonals und unzureichender Ausrüstung eine hohe Fallrate aufweisen.
Die Provinzverwaltung (Sangguniang Panlalawigan, SP) hat daher die Verordnung Nr. 2026-362, die sogenannte „Water Safety and Lifeguarding Ordinance“, einstimmig verabschiedet. Diese Maßnahme soll vermeidbare Ertrinkungsunfälle und andere wasserbezogene Notfälle reduzieren.
Die von June Mondejar (Mitglied des Provinzyrats aus dem 2. Distrikt und Vorsitzende des SP-Ausschusses für öffentliche Ordnung und Sicherheit) verfasste Regelung legt strenge Standards für Sicherheit, Notfallreaktion, Hygiene und Wasserqualität fest. So benötigen Betriebe zwingend eine sanitäre Genehmigung der jeweiligen lokalen Behörde, wobei die Gesundheitsinspektoren mit dem DOH und dem Ministerium für Umwelt und DENR zusammenarbeiten können.
PCG, des Roten Kreuzes oder einer von der PCG akkreditierten Organisation verfügen. Während ihrer Dienstzeit müssen sie an strategischen Punkten in vorgeschriebener Uniform oder Warnwesten mit der Aufschrift „LIFEGUARD“ präsent sein.
Zusätzlich zur Personalsituation müssen Einrichtungen funktionale Notfallausrüstung wie Erste-Hilfe-Sets, AED, Rettungsröhren, Wirbelsäulenbretter und Schwimmwesten bereitstellen. Schwimmwesten müssen insbesondere für Kinder und Nichtschwimmer kostenlos zur Verfügung stehen. Zudem müssen Betreiber einen schriftlichen Notfallplan bei den lokalen Katastrophenschutzbehörden einreichen.
Zur Überwachung der Einhaltung wird eine provinzielle Task Force für Wassersicherheit eingerichtet, die unter dem Vorsitz des Gouverneurs steht. Verstöße gegen die Verordnung werden gestaffelt geahndet: Bei einem ersten Verstoß wird eine Geldstrafe von 3.000 Pesos fällig. Ein zweiter Verstoß kann mit 4.000 Pesos, bis zu sieben Tagen Haft oder beidem sowie einer bis zu 30-tägigen Aussetzung der Geschäftsgenehmigung geahndet werden. Ein dritter Verstoß zieht eine Strafe von 5.000 Pesos nach sich.




