Impeachment-Verfahren gegen Sara Duterte: Streit um Bankdaten und Steuerunterlagen
Im siebten Tag des Amtsenthebungsverfahrens gegen Vizepräsidentin Sara Duterte am Montag, den 20. Juli 2026, standen im Senat rechtliche Fragen zur Privatsphäre und zur Offenlegung von Finanzdaten im Mittelpunkt. Die Anklage versucht, die Bank- und Steuerunterlagen der Vizepräsidentin sowie die ihres Ehemanns, des Anwalts Mans Carpio, per Vorladung einzufordern, um Vorwürfe über unerklärliches Vermögen zu untermauern.
Der Verteidigung geht es darum, diese Vorhaben als unzulässige „Fangschüsse“ (fishing expeditions) abzuwehren. Rechtsbeistand Michael Poa argumentierte, dass Transaktionen nicht automatisch mit dem tatsächlichen Wohlstand oder Nettovermögen gleichzusetzen seien. Zudem verwies er auf das absolute Verbot der öffentlichen Bekanntgabe von Banktransaktionen gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Die Verteidigung, zu der auch der Akbayan-Abgeordnete Chel Diokno gehört, setzte sich intensiv mit der Abgrenzung zwischen einer Vorladung (Subpoena) und einem Durchsuchungsbeschluss auseinander. Die Senatoren Alan Peter Cayetano und Pia Cayetano versuchten, die Forderungen der Anklage zu entkräften. Sie bezogen sich dabei auf juristische Doktrinen wie die „Früchte des vergifteten Baumes“ (fruit of the poisonous tree), um die Unzulässigkeit der Beweiserhebung zu begründen.
In einer hitzigen Debatte griff Senator Alan Peter Cayetano Diokno mit einer Frage zu Präsident Ferdinand Marcos Jr. heraus. Er stellte in den Raum, dass die Vermögensunterlagen der Vizepräsidentin über Jahrzehnte hinweg offengelegt werden könnten, und fragte, warum das Repräsentantenhaus bei einer Untersuchung gegen den Präsidenten nicht dieselben Maßstäbe angelegt habe.
Die Cayetanos erinnerten Diokno zudem an einen Präzedenzfall aus dem Jahr 1967, in dem sein Vater, der damalige Justizminister Jose Wright Diokno, einen Fall gegen den Geschäftsmann Harry Stonehill verlor, weil eine allgemeine Durchsuchungsanordnung als verfassungswidrig eingestuft wurde. Diokno entgegnete darauf, dass eine Vorladung keine Lizenz für willkürliche Eingriffe sei und sich von einem invasiven Durchsuchungsbeschluss unterscheide.
Diokno hielt dem entgegen, dass die Behauptung einer „Fangschuss-Taktik“ unhaltbar sei, da die Anklage bereits eine erhebliche Menge an öffentlichen Aufzeichnungen vorgelegt habe, um ihre Argumentation zu stützen. Das Verfahren bleibt entscheidend für die Frage, ob die im Raum stehenden Vorwürfe über die Bereicherung der Vizepräsidentin durch staatliche Dokumente belegt werden können.
Quellen
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