Cebu City verteilt nach neun Monaten Katastrophenhilfe für Taifun-Opfer
EditEin Taifun hatte im November 2025 in Cebu City für massive Zerstörungen gesorgt. Nach einer neunmonatigen Wartezeit erhalten nun mehr als 41.000 Familien finanzielle Unterstützung durch die Kommunalverwaltung. Zwischen dem 30. Juli und dem 7. August 2026 schüttet das Rathaus insgesamt 100 Millionen Pesos aus dem Katastrophenfonds aus, um die Bewohner zu entschädigen, deren Häuser durch den Taifun Tino beschädigt wurden.
Die Verzögerung bei der Auszahlung der Hilfen sei auf administrative Abläufe zurückzuführen, erklärte die Stadtkasse (City Treasurer) Emma Villarete. Anstatt die Zahlungen nach und nach zu leisten, habe die Stadtverwaltung die Begünstigtenlisten über alle verbleibenden Barangays hinweg konsolidieren und validieren wollen, um eine gleichzeitige Auszahlung zu ermöglichen. Zudem gab es personelle Engpässe, da die zuständigen Mitarbeiter vorrangig mit der Auszahlung regulärer Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderungen betraut waren.
In einigen stark betroffenen Gebieten im Norden wurden bereits früher Zahlungen geleistet. So erreichten im Dezember 2025 erste Hilfen insgesamt 1.705 Familien in den Gebieten Bacayan, San Jose und Talamban, wie Portia Basmayor, Leiterin der Abteilung für soziale Dienste (Department of Social Welfare Services, DSWS), betonte.
Insgesamt sind 41.343 qualifizierte Haushalte für die Hilfe vorgesehen. Die Unterstützung richtet sich insbesondere an einkommensschwache Familien in dicht besiedelten Stadtteilen wie Mambaling, Duljo Fatima und Basak Pardo sowie an Bewohner der Bergregionen, die von schweren Sturmschäden und Erdrutschen betroffen waren. Viele Betroffene mussten die Reparaturen an ihren Häusern bereits aus eigenen Mitteln oder durch Kredite finanzieren, so dass die späte Zahlung nun vielen als Entlastung bei der Schuldentilgung dient.
Um Missbrauch des Katastrophenfonds zu verhindern, hat die Stadtverwaltung strenge Sicherheitsvorkehrungen für die Auszahlung getroffen. Die Empfänger müssen persönlich erscheinen und einen gültigen Lichtbildausweis sowie zwei dreifach unterzeichnete Fotokopien vorlegen. Vollmachten oder die Vertretung durch Dritte sind grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für bettlägerige Bewohner, die durch Hausbesuche versorgt werden, sowie für die Angehörigen verstorbener Begünstigter, die einen speziellen Dokumentationsprozess durchlaufen müssen.





