Beschleunigung von Auslandsreisen: Marcos ermöglicht weitere Delegation von Genehmigungen
EditPräsident Ferdinand R. Marcos Jr. hat eine Neuregelung für die Genehmigung von Auslandsreisen lokaler Regierungsbeamter autorisiert, um bürokratische Prozesse in der Regierung zu beschleunigen. Durch diese Maßnahme darf der Minister des Innenministeriums und der DILG die Entscheidung über solche Reiseanträge nun an benannte Vertreter weiterdelegieren.
Die neue Regelung wurde durch die AO 47 umgesetzt, die am 30. Juli von Exekutivsekretär Ralph Recto im Auftrag des Präsidenten unterzeichnet wurde. Sie ändert die bestehende Regelung AO 267 aus dem Jahr 1992, um die Bearbeitung der Anträge reaktionsschneller zu gestalten. Grund hierfür ist das hohe Volumen an Reiseanträgen und die steigenden Anforderungen an die regionale Koordination. Ziel der Änderung ist es, die Effizienz der Bürokratie zu steigern und die staatlichen Systeme an moderne Realitäten anzupassen, während gleichzeitig eine ausreichende Aufsicht über die lokalen Verwaltungen gewahrt bleibt.
Die rechtliche Grundlage für die Genehmigungspflicht bildet der Local Government Code (Republic Act 7160). Demnach müssen Beamte der Lokalverwaltung eine Genehmigung des Präsidentenamtes einholen, wenn ihre Auslandsreisen länger als drei Monate dauern, während Notständen oder Krisen stattfinden oder öffentliche Gelder für die Reise genutzt werden. Die ursprüngliche Anordnung AO 267 hatte die Befugnis bereits vom Präsidenten auf den DILG-Minister übertragen, während die neue AO 47 nun eine zusätzliche Delegation an Untervertreter ermöglicht, um die Verfahren zu erleichtern.
Die Regierung stützt sich bei dieser Entscheidung auch auf die Executive Order 77 aus dem Jahr 2019, welche die offiziellen Dienstreisen von Regierungsangestellten regelt. Die Neuerung soll die staatlichen Abläufe modernisieren, ohne die Rechenschaftspflicht und die Kontrolle über die lokalen Verwaltungseinheiten zu schwächen. Die Anordnung tritt unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt oder in einer allgemein verbreiteten Zeitung in Kraft.



