Seniorenrabatte nicht mit Sonderangeboten kombinierbar, stellt Oberster Gerichtshof klar
EditDer Oberste Gerichtshof der Philippinen hat klargestellt, dass der gesetzliche Rabatt für Senioren nicht mit anderen Preisnachlässen auf Waren und Dienstleistungen kombiniert werden darf. In einer Presseerklärung am Mittwoch, den 14. Oktober 2026, erläuterte das Gericht, dass ältere Menschen bei Aktionsangeboten die Wahl zwischen dem jeweiligen Werberabatt und dem gesetzlichen Seniorenrabatt von 20 Prozent haben. Es dürfe jeweils nur die Option genutzt werden, die die höheren Ersparnisse bietet.
Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil zugunsten eines Hotelmanagers aus Bacolod City. Dieser war wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen den Senior Citizens Act (Republic Act 7432) angeklagt worden, nachdem er Gästen den Seniorenrabatt verweigert hatte. Bei den Gästen handelte es sich um Mitglieder des Cebu Bikers Club, die bereits einen durch Gruppenverhandlungen vereinbarten Zimmerpreis erhalten hatten, der einem Nachlass von 20 Prozent entsprach. Da dieser Betrag bereits vom Gesamtpreis abgezogen worden war, wurde er nicht separat auf dem offiziellen Beleg ausgewiesen.
Das Gesetz gewährt philippinischen Bewohnern ab einem Alter von 60 Jahren verschiedene Privilegien, darunter einen Nachlass von 20 Prozent in Hotels, Restaurants und Freizeiteinrichtungen. Das Gericht betonte jedoch, dass die Gewährung eines zusätzlichen Rabatts über das gesetzliche Maß hinaus die Kunden zu Lasten der Unternehmen ungerechtfertigt begünstigen würde. Zwar ziele der Senior Citizens Act darauf ab, ältere Menschen zu schützen und zu unterstützen, doch müsse die Umsetzung des Gesetzes auch für die ansässigen Unternehmen fair und angemessen bleiben.
Zuvor hatten das kommunale Strafgericht, das regionale Gericht sowie die Berufungsinstanz den Manager für schuldig befunden. Der Oberste Gerichtshof hob diese Urteile nun jedoch auf. Das Gericht stellte fest, dass die Gäste durch den ausgehandelten Club-Tarif bereits den entsprechenden Rabatt erhalten hatten. Das Hotel war somit nicht verpflichtet, einen weiteren, zusätzlichen Nachlass von 20 Prozent zu gewähren.






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