ICC-Staatsanwaltschaft beantragt Nutzung aufgezeichneter Zeugenaussagen im Fall Duterte
EditIn dem laufenden Verfahren ICC die Erlaubnis beantragt, die vorab aufgezeichneten Aussagen eines zentralen Zeugen als Beweismittel zuzulassen. Mit einem offiziellen Antrag, der am 7. September 2026 eingereicht wurde, ersucht die Anklagebehörde um die Verwendung von Beweisen der als P-1100 bezeichneten Person.
Die rechtliche Grundlage für dieses Ersuchen bildet die Regel 68(3) der Verfahrens- und Beweisordnung des ICC. Nach dieser Regelung kann die Strafkammer die Einbringung von zuvor aufgezeichneten Audio- oder Videoaussagen sowie deren Transkripte gestatten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Zeuge während des Verfahrens vor der Kammer erscheint, keinen Einspruch gegen die Vorlage der Aufzeichnungen erhebt und für die Befragung durch die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung sowie die Rechtsvertreter der Opfer zur Verfügung steht. Die Staatsanwaltschaft hat zudem beantragt, sobald der Zeuge P-1100 persönlich vor Gericht erscheint, eine ergänzende direkte Befragung durchführen zu dürfen, um die bereits aufgezeichneten Aussagen zu erweitern.
Der Antrag wurde bei der Strafkammer III eingereicht, die von Richterin Joanna Korner unter Mitwirkung der Richter Keebong Paek und Nicolas Guillou geleitet wird. Die öffentlich zugängliche, geschwärzte Fassung des Antrags (Aktenzeichen ICC-01/21-01/25-484-Red) folgt auf ein zunächst vertrauliches Schreiben vom 31. August 2026. Eine Entscheidung der Strafkammer über das weitere Vorgehen steht bislang aus.





