Ermittlungen gegen Senator Marcoleta: Mitarbeiter soll Schenkungssteuern gezahlt haben
EditIn einem Verfahren wegen Plunder-Vorwürfen gegen Senator Rodante Marcoleta gibt es neue belastende Details. Vor dem Sandiganbayan, dem Sondergericht für Korruptionsfälle, sagte die Direktorin des Field Investigation Bureau, Maria Melinda Mananghaya-Henson, am Donnerstag aus, dass ein Angestellter des Senators an der Begleichung der Schenkungssteuern für Spenden beteiligt war.
Konkret ging es um Spendengelder in Höhe von 75 Millionen Pesos, die Marcoleta zugestellt wurden. Laut der Aussage von Mananghaya-Henson wurden die Schenkungssteuern für die Spender Michael Defensor, ein ehemaliger Abgeordneter der Anakalusugan-Parteiliste, und den Geschäftsmann Joseph Espiritu von derselben Person beglichen: Ebenezer Santos, der als Mitarbeiter von Senator Marcoleta identifiziert wurde. Obwohl die Zahlungen in den Unterlagen den Anschein erweckten, von unterschiedlichen Personen zu stammen, deuten die Dokumente laut der Direktorin darauf hin, dass Marcoleta selbst maßgeblich an der Zahlung der Steuern beteiligt war.
Die Ermittler des Ombudsmanns kamen zudem zu dem Schluss, dass zwischen den Spendern eine Absprache vorlag. Mananghaya-Henson führte aus, dass alle Beteiligten, zu denen auch der Mitangeklagte Aristotle Viray gehört, ihre Schenkungsurkunden am selben Tag bei demselben Notar in Pasig beglaubigen ließen. Zudem seien die Urkunden erst verspätet im November 2025 notariell beglaubigt worden, obwohl die Spende von 75 Millionen Pesos laut der Anklage bereits im Januar 2025 an den Senator geflossen war.
Die Zeugenaussage erfolgte während einer Anhörung zum Kautionsantrag von Marcoleta und seinen Mitangeklagten. Die Direktorin verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein Fernsehinterview des Senators aus dem November 2025. Darin habe Marcoleta zugegeben, die Wahlkampfspenden auf Wunsch der Geber nicht deklariert zu haben. Dies unterstreiche, dass der Senator den Interessen seiner Spender mehr Gewicht beigemessen habe als der Einhaltung des Gesetzes.






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