ERC passt Zeitplan für Stromnetz-Gebühren an
Die Energy Regulatory Commission (ERC) hat die Resolution Nr. 21, Serie von 2026, genehmigt. Sie aktualisiert die Eintrittsgruppen für privat betriebene Stromnetzbetreiber, die Performance-Based Regulation (PBR) umsetzen.
Die Resolution ändert die Eintrittsgruppen unter den Rationalized Rules for Setting the Distribution Wheeling Rates (RRDWR). Diese Regeln steuern den Prozess zur Anpassung der Stromnetz-Gebühren für privat betriebene Stromnetzbetreiber.
Die ERC erklärte, dass die Anpassung die Einreichung der Anträge zur Anpassung der Stromnetz-Gebühren besser mit den betrieblichen Gegebenheiten der betroffenen Stromnetzbetreiber abstimmen soll. Gleichzeitig soll der Prozess ordentlich und effizient bleiben.
Die Subic Enerzone Corporation (SEZ) wurde in die dritte Eintrittsgruppe verschoben. Die Visayan Electric Company (VECO) und die Shin Clark Power Corporation (SCPC) wurden in die vierte Eintrittsgruppe verschoben. Die restlichen Stromnetzbetreiber behalten ihre ursprünglichen Zeitpläne.
Die Eintrittsgruppen bestimmen, wann privat betriebene Stromnetzbetreiber ihre Anträge für die regelmäßige Überprüfung der Stromnetz-Gebühren einreichen müssen. Diese Gebühren sind Kosten für die Nutzung des lokalen Stromnetzes, das den Kunden Strom liefert.
Durch die Staffelung der Anträge gibt der Prozess den Stromnetzbetreibern mehr Planungssicherheit für langfristige Kapitalinvestitionen, Netzwerk-Upgrades und Serviceverbesserungsprogramme. Zudem hat die Kommission ausreichend Zeit, vollständige und genaue Einreichungen zu prüfen.
Die ERC will sicherstellen, dass die Stromnetz-Gebühren transparent, nachvollziehbar und nur die Kosten für vernünftige, angemessene und effiziente Ausgaben widerspiegeln. Die Kommission will weiterhin in die Modernisierung des Verteilersystems, die Servicezuverlässigkeit, die Reduzierung von Ausfällen und die Verbesserung des Kundenservice investieren.
Die ERC betonte, dass die Maßnahme die Integrität des Prozesses zur Anpassung der Stromnetz-Gebühren stärkt, ohne den Verbraucherschutz zu gefährden. Die Änderung ermöglicht es der ERC, gründlichere Bewertungen durchzuführen und den Stromnetzbetreibern ausreichend Zeit zu geben, notwendige Investitionen zu planen und umzusetzen.