Wirtschaft: Landesweit

Zentralbank plant Ausbau des Marktes für islamische Finanzinstrumente

Die philippinische Zentralbank Bangko Sentral ng Pilipinas (BSP) plant, den Markt für islamische Finanzinstrumente durch Lockerungen bei regulatorischen Anforderungen und die Einführung vorübergehender Anreize zu stärken. Ziel der Maßnahme ist es, das nach der Scharia ausgerichtete Bankwesen im Land zu erweitern.

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Symbolbild: Envato

Im Rahmen eines Entwurfs für ein Rundschreiben, zu dem die beaufsichtigten Finanzinstitute derzeit Stellungnahmen abgeben können, sollen neue Regeln für Sukuk-Transaktionen, also islamische Anleihen, festgelegt werden. Die vorgeschlagenen Regelungen dienen der Umsetzung des Gesetzes über das islamische Bankwesen (Islamic Banking Law).

Ein wesentlicher Punkt des Entwurfs ist die Vereinfachung von Prozessen: Islamische Banken, islamische Bankeinheiten sowie konventionelle Banken sollen in der Lage sein, Sukuk zur Mittelbeschaffung oder zur Unterstützung ihres Geschäftsbetriebs auszugeben, ohne vorab eine Genehmigung des Monetary Board einzuholen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Transaktionen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Regulierungsbehörde erfüllen. Eine vorherige Genehmigung durch das Monetary Board bleibt jedoch weiterhin erforderlich, wenn Sukuk-Angebote als zusätzliches regulatorisches Kapital gelten sollen.

Nach einer Emission haben Banken fünf Bankarbeitstage Zeit, die BSP zu benachrichtigen und die entsprechenden Dokumente einzureichen, die die Einhaltung der geltenden Regeln belegen. Um die Emission und Investition in diese Instrumente in der frühen Phase des Marktes zu fördern, schlägt die Zentralbank zudem Anreize vor. Dazu gehören eine Erhöhung des Limits für Einzelkreditnehmer um 15 Prozent für Banken, die in Sukuk-bezogene Engagements investieren, sowie eine Nullreservepflicht für Sukuk-Emissionen während der Anfangsphase.

Laut der BSP sollen diese Maßnahmen die Finanzierung und Emission erleichtern, die Finanzierungskapazität der Banken erweitern und eine breitere Beteiligung an dem noch jungen Markt fördern. Qualifizierte Finanzinstitute oder mit einer emittierenden Bank verbundene Investmentbanken sollen zudem die Möglichkeit erhalten, den Emissionsprozess zu übernehmen. Dabei müssen die Banken ihre Verbindungen gegenüber Investoren vollständig offenlegen und Kontrollen zur Vermeidung von Interessenkonflikten implementieren. Die emittierende Bank selbst darf jedoch nicht in ihre eigenen Sukuk investieren oder als Market Maker agieren.