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Philippinen: Neue Richtlinien für Urheberrechtsschutz bei KI-Werken geplant

Das IPOPHL arbeitet an neuen Regelungen, um den Urheberrechtsschutz für durch Künstliche Intelligenz (KI) erstellte Inhalte zu präzisieren. Die vorgeschlagenen Richtlinien sollen Rechtsklarheit für Urheber, Unternehmen und Anwender schaffen, da die Nutzung von KI in kreativen und kommerziellen Bereichen stetig zunimmt.

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Symbolbild: Envato

Im Rahmen einer ersten öffentlichen Konsultation durch das Büro für Urheberrecht und verwandte Rechte wurden die Entwürfe für die Richtlinien zur Registrierbarkeit von KI-Systemen und KI-bezogenen Werken vorgestellt. Nach dem vorliegenden Entwurf verhindert der Einsatz von KI nicht automatisch eine Registrierung. Ein Schutz kommt jedoch nur den Teilen eines Werkes zugute, die eine hinreichende menschliche schöpferische Leistung aufweisen und die gesetzlichen Anforderungen an die Originalität nach philippinischem Recht erfüllen.

Der Entwurf unterscheidet vier Kategorien von KI-bezogenen Werken: KI-unterstützte Werke nutzen die Technologie lediglich als Werkzeug, wobei der menschliche Autor die originäre Ausdruckskraft liefert. Bei KI-optimierten Werken bilden menschliche Schöpfungen die Basis, die anschließend mittels KI modifiziert werden. Hybridwerke kombinieren Elemente aus menschlicher Autorenschaft und KI-Generierung, wobei sich der Schutz auf die qualifizierten Abschnitte beschränkt. Rein KI-generierte Inhalte ohne ausreichenden menschlichen Beitrag sind hingegen nicht urheberrechtlich geschützt.

Ein Beispiel für die fehlende Schutzfähigkeit ist das bloße Eingeben eines allgemeinen Befehls (Prompt) zur Erzeugung eines Bildes; dies begründet für sich genommen kein Urheberrecht. Bei der Prüfung von Anträgen soll das IPOPHL die Art und das Ausmaß des menschlichen Beitrags sowie die Rolle des KI-Systems bewerten. Auch die Art und Weise, wie KI-Elemente im fertigen Werk ausgewählt, modifiziert, angeordnet oder integriert wurden, spielt eine Rolle. Für die Registrierung von KI-Systemen selbst gilt, dass sich der Schutz nur auf die urheberrechtlich schützbaren Ausdrücke innerhalb des Computerprogramms bezieht. Trainingsdaten, die verwendeten Materialien oder die KI-Ausgaben selbst sind davon nicht umfasst.

Teodoro C. Pascua, Generaldirektor des IPOPHL, betonte, dass die Richtlinien primär der Klarheit bei der Registrierung dienen sollen. Es gehe nicht darum, die KI im Allgemeinen zu regulieren oder eine abschließende Entscheidung über die Urheberrechtsfähigkeit aller KI-bezogenen Werke zu treffen. Die Richtlinien befinden sich noch in der Konsultationsphase. Das Amt plant, die Rückmeldungen aus Regierung, Industrie, Wissenschaft, der Rechtsberatung und der Öffentlichkeit zu prüfen, bevor weitere Überarbeitungen erfolgen.