Ombudsman erhebt Korruptionsvorwürfe gegen ehemaligen Abgeordneten Gonzales
EditGegen den ehemaligen stellvertretenden Sprecher des Repräsentantenhauses und Abgeordneten des 3. Distrikts von Pampanga, Aurelio „Dong“ Gonzales Jr., wurden beim Sandiganbayan drei Anklagepunkte wegen Korruption eingereicht. Das Büro des Ombudsmanns leitete das Verfahren am 16. Oktober 2026 ein, nachdem Ermittlungen mutmaßliche Verflechtungen zwischen Gonzales und Bauunternehmen aufgedeckt hatten. Die rechtlichen Schritte basieren auf zwei separaten Beschwerden, die im Juli und August 2026 eingereicht worden waren.
Die Vorwürfe beziehen sich auf öffentliche Bauaufträge im Wert von insgesamt 611 Millionen Pesos, die während seiner Amtszeit vergeben wurden. Konkret geht es um drei Verträge, die DPWH an die A.D. Gonzales Jr. Construction and Trading Co. Inc. vergeben hat. Diese Projekte umfassen Hochwasserschutzmaßnahmen in der Stadt San Fernando und der Gemeinde Bacolor im Wert von über 252 Millionen Pesos sowie zwei weitere Projekte in der Gemeinde Mexico mit einem Volumen von 265 Millionen bzw. 94 Millionen Pesos.
Der Ombudsmann Jesus Crispin „Boying“ Remulla erklärte nach der Einreichung der Klage, dass Gonzales gegen die Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung korrupter Praktiken (RA 3019) verstoßen habe. Laut Remulla habe der Politiker einen verbotenen finanziellen Interessenkonflikt unterhalten. Er warf Gonzales vor, sich zwar offiziell von dem Unternehmen losgesagt zu haben, die Zahlungen für die Bauaufträge jedoch weiterhin auf seine privaten Bankkonten fließen ließen, wodurch eine echte Trennung der Interessen nicht stattgefunden habe. Remulla betonte, dass es sich um eine typische Vorgehensweise handele, bei der trotz einer formalen Abgabe der Anteile (Divestment) das Geld letztlich wieder beim Amtsträger lande. Ein Verstoß gegen Abschnitt 3(h) des Gesetzes RA 3019 liegt vor, wenn Amtsträger ein direktes oder indirektes finanzielles Interesse an Geschäften haben, in die sie in ihrer offiziellen Funktion eingreifen.
Die Anklage umfasst Korruptionsdelikte (Graft) und keine Plünderung (Plunder), was bedeutet, dass die Tat nicht unvergleichlich ist und eine Kaution in Höhe von 90.000 Pesos für die vorläufige Freiheit des Angeklagten festgelegt wurde. Remulla stellte klar, dass Plünderung ein nicht kautionierbares Verbrechen darstelle, der vorliegende Fall jedoch als Graft eingestuft wurde.
Parallel zu diesen Entwicklungen gab es jedoch auch rechtliche Erfolge für Gonzales. Nur einen Tag zuvor, am 15. Oktober 2026, hatte der Ombudsmann Beschwerden wegen Plünderung, Veruntreuung und anderer Straftaten gegen Gonzales und weitere Mitbeschuldigte abgewiesen. In einer gemeinsamen Resolution für die Fälle OMB-C-C-JUL-26-0085 und OMB-C-C-AUG-26-0096 stellte die Behörde fest, dass nicht genügend Beweise für eine Verschwörung vorlagen. Die Abweisung stützte sich unter anderem auf technische Berichte, Inspektionsprotokolle, Zertifikate über die Fertigstellung, technische Evaluierungen und geotaggte Fotografien, die die ordnungsgemäße Durchführung der Projekte belegen sollten. Die Behörde wies zudem Vorwürfe bezüglich Verstößen gegen den Strafgesetzbuch (Artikel 216 und 217), den Ethikkodex für Amtsträger (RA 6713) und das Anti-Plunder-Gesetz (RA 7080) mangels Beweisen ab. Dies markiert bereits das zweite Mal, dass ähnliche Vorwürfe, die unter anderem von dem Barangay-Vorsitzenden Terrence Napao aus Mexico, Pampanga, erhoben wurden, durch die Behörde zurückgewiesen wurden. Bereits im Jahr 2023 hatte der Ombudsmann eine vergleichbare Beschwerde gegen den ehemaligen Abgeordneten abgewiesen, was den aktuellen Rechtsstreit auf den verbleibenden Fall des Interessenkonflikts eingrenzt.






Keine Werbeblöcke mehr mit Supporter-Abo!