Gesellschaft: Pampanga

Davao City: Besitzer müssen streunende Hunde vor geplanter Einschläferung abholen

In Davao City droht streunenden Hunden, die in den vergangenen Tagen in drei Distrikten eingefangen wurden, die Einschläferung. Das Veterinäramt der Stadt (City Veterinarian’s Office, CVO) teilte mit, dass Tiere, die nicht bis zu den gesetzten Fristen abgeholt oder adoptiert werden, ab dem 25. August bzw. 26. August getötet werden sollen.

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Symbolbild: Envato

Die Einsätze der Tierkontrolle der Stadt fanden am 17. und 18. August statt. Sie erfolgten aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung sowie auf Ersuchen einzelner Barangays. Die Maßnahmen betrafen den Distrikt Talomo (Barangays Langub und Magtuod), den Distrikt Buhangin (Barangay Mandug, Doña Ana Street und Barangay Pampanga) sowie den Distrikt Tugbok (Barangay Ula und der Bereich der Biao Elementary School in Barangay Biao Escuela).

Für die am 17. August im Distrikt Talomo eingefangenen Hunde gilt eine Abholfrist bis zum 20. August. Danach öffnet sich ein Zeitfenster für öffentliche Adoptionen vom 21. bis zum 24. August, bevor am 25. August die Einschläferung geplant ist. Für die Tiere aus den Distrikten Buhangin und Tugbok, die am 18. August festgehalten wurden, endet die Abholfrist am 21. August. Die Adoptionsphase läuft dort vom 22. bis zum 25. August, gefolgt von der Einschläferung am 26. August.

Hunde, die von einem Tierarzt als rehabilitationsfähig eingestuft werden, werden in die Rehabilitations- und Behandlungseinrichtung des CVO verlegt. Alle anderen Tiere, die nach Ablauf der Fristen nicht adoptiert wurden, werden gemäß den örtlichen Tierschutzgesetzen human eingeschläfert. Besitzer müssen zur Rückholung einen gültigen Eigentumsnachweis vorlegen und die anfallenden Gebühren in der Tierauffangstation (Davao City Dog Pound Facility) in Purok 3A, Cogan, Barangay Malagos, Baguio District, begleichen.

Das CVO stellte klar, dass Tiere während der Einsätze nicht direkt vor Ort freigelassen werden dürfen, da erst Dokumentationen, Gesundheitsprüfungen und Verifizierungen in der Einrichtung erfolgen müssen. Zudem verwies das Amt auf das Anti-Rabies-Gesetz (Republic Act No. 9482), wonach Hunde registriert, geimpft und auf Privatgrundstücken gesichert sein müssen.