BIR führt einmaliges Steuererlassprogramm für Kleinststeuerzahler ein
Das Bureau of Internal Revenue (BIR) hat die Revenue Regulation (RR) 4-2026 herausgegeben, die ein einmaliges Steuererlassprogramm für qualifizierte Kleinststeuerzahler einführt. Das Programm ermöglicht es berechtigten Steuerzahlern, rückständige Konten, offene Steuerbewertungen und offene Stopfiler-Fälle durch die Zahlung einer festen Erlassgebühr zu regeln.
Das vereinfachte Verfahren soll Steuerzahlern helfen, ihre Steuerakten zu ordnen und die finanzielle Belastung durch angesammelte Steuern, Zinsen und Strafen zu verringern. Kleinststeuerzahler sind Steuerzahler, deren Jahresumsatz weniger als drei Millionen Peso beträgt.
Das Programm deckt verschiedene Fälle ab. Dazu gehören rückständige Konten, Fälle mit anhängigen Verwaltungsprotesten in verschiedenen BIR-Büros, Steuererhebungsfälle, die bei Gerichten anhängig sind, sowie Steuerfälle, die vor dem Justizministerium und den Gerichten streitig sind. Auch Fälle mit anhängigen Anträgen auf Vergleichsregelung und solche mit anhängigen Anträgen auf Erlass oder Streichung von Steuerverbindlichkeiten sind betroffen.
Kriminelle Verstöße, die noch nicht bei den Gerichten anhängig sind, wie solche im Rahmen des Run After Tax Evaders Program des BIR, sind ebenfalls erfasst. Steuerzahler müssen einen Antrag auf Erlass stellen, der von der zuständigen Revenue District Office (RDO) bearbeitet wird. Nach Annahme des Antrags müssen die Steuerzahler eine Erlassgebühr von 5.000 Peso zahlen.
Die Zahlung muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags erfolgen. Der Nachweis der Zahlung muss ebenfalls innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Zahlung bei der zuständigen RDO eingereicht werden. Bei Rückzug oder Ablehnung des Antrags ist die Erlassgebühr nicht erstattungsfähig, wird jedoch als Teilzahlung auf die Steuern und/oder Strafen angerechnet.
Qualifizierte Steuerzahler können den Erlass von Steuern und Strafen bis zum 31. Dezember 2026 in Anspruch nehmen, sofern keine Verlängerung erfolgt. Die RR 4-2026 tritt am 7. Juli 2026 oder 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Official Gazette oder der BIR-Website in Kraft, je nachdem, was zuerst eintritt.