Warnung vor rechtlichen Konsequenzen bei Änderung der Abstimmungsregeln im Impeachment-Verfahren gegen Sara Duterte
EditIm laufenden Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Sara Duterte drohen den Senatoren rechtliche Herausforderungen, sollten sie die geltende Zweidrittelmehrheit für eine Verurteilung ändern wollen.
Der ehemalige Regierungssprecher Salvador Panelo warnte davor, dass die als Richter fungierenden Senatoren unter Umständen mit Strafverfahren konfrontiert werden könnten, falls sie die erforderliche Stimmenanzahl für ein Urteil anpassen.
Die Senatoren planen derzeit eine interne Beratung, um die notwendige Stimmschwelle für eine Verurteilung oder einen Freispruch der Vizepräsidentin festzulegen.
Senate President Pro Tempore Vicente Sotto III bestätigte gegenüber Super Radyo dzBB, dass ein solcher Caucus stattfinden werde, gab jedoch keinen genauen Zeitpunkt für das Treffen an.
Der stellvertretende Mehrheitsführer des Senats, JV Ejercito, äußerte die Vermutung, dass die Beratung bereits am kommenden Montag stattfinden könnte, um einen Konsens zu erzielen.
Die Entscheidungsgrundlage für die Senatoren soll die Beratung mit sogenannten Amici Curiae bilden, also Rechtsgutachten von ehemaligen Obersten Richtern und assoziierten Richtern.
Diese Experten wurden konsultiert, um zu klären, ob Senatoren, die sich im Ausland befinden, auf der Flucht sind oder sich in Haft befinden, bei der Abstimmung über die Amtsenthebung von Duterte mitwirken dürfen.
Ejercito betonte dabei, dass die Anwesenheit der Senatoren bei den Verhandlungen entscheidend für ein faires Urteil sei, anstatt sich lediglich auf Transkripte oder Aufzeichnungen zu verlassen.
Ursprünglich hatte der vorsitzende Beamte des Impeachment-Gerichts, Francis Escudero, entschieden, dass für eine Verurteilung 16 Stimmen erforderlich sind, was einer Zweidrittelmehrheit der insgesamt 24 Senatoren entspricht.
Der Senator-Richter Erwin Tulfo hatte jedoch beantragt, diese Angelegenheit weiter zu diskutieren, um die unterschiedlichen Standpunkte innerhalb des Gremiums angemessen zu berücksichtigen.





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