Sangguniang Panlalawigan lehnt Verordnungen zu Hilfsprogrammen in Pampanga ab
Das Sangguniang Panlalawigan von Pampanga hat zwei Verordnungen abgelehnt, die von den Stadtverwaltungen von San Fernando und Sasmuan erlassen wurden. Diese Verordnungen sollten Ernährungsprogramme, medizinische Missionen und andere Hilfsmaßnahmen regeln.
Das Provinzparlament folgte der Empfehlung seines Ausschusses für Gesundheit, Ernährung und Hygiene. Es lehnte die Verordnung Nr. 2026-021 der Stadtverwaltung von San Fernando und die Verordnung Nr. 09 des Gemeinderats von Sasmuan ab.
Die Verordnung der Stadtverwaltung von San Fernando enthielt rechtliche, strukturelle und Umsetzungsschwierigkeiten. Sie galt nur für privat finanzierte Aktivitäten, während staatlich finanzierte oder durchgeführte Programme ausgenommen waren. Dies könnte verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichschutzes aufwerfen.
Der Ausschuss nannte mehrere Bestimmungen der Verordnung, die mit nationalen Gesetzen und bestehenden Regulierungssystemen zur Ausübung der Medizin, Zahnmedizin, Lebensmittelsicherheit und Verwaltungsverfahren überlappen könnten. Zudem legte die Verordnung vage und belastende Anforderungen für Freiwilligengruppen, Wohltätigkeitsorganisationen, Schulen, Glaubensgemeinschaften und andere private Organisatoren fest.
Diese Anforderungen könnten das freiwillige Engagement hemmen, die humanitäre Hilfe verzögern und die gemeindebasierten und Notfallreaktionen beeinträchtigen. Der Ausschuss nannte auch Bedenken privater Gruppen, darunter der Pampanga Business Circle und AGOS. Diese Gruppen lehnten die Verordnung wegen übermäßiger Dokumentationsanforderungen, möglicher willkürlicher Durchsetzung und der potenziellen Auswirkungen auf freiwillige und Hilfsarbeit ab.
Der Ausschuss empfahl der Stadtverwaltung von San Fernando, die Verordnung zu überarbeiten. Dazu sollten die Ausnahmen für staatlich finanzierte Aktivitäten entfernt, Gesundheits- und Sicherheitsstandards einheitlich angewendet und die Rollen und Qualifikationen der Organisatoren klar definiert werden. Zudem sollte eine Genehmigungsregelung für Notfälle und eine Anerkennung schriftlicher Einwilligungen von Eltern oder bevollmächtigten Erwachsenen vorgesehen werden.
Für die Verordnung Nr. 09 von Sasmuan empfahl der Ausschuss die Ablehnung. Die Verordnung habe die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungspflicht vor der Umsetzung nicht eingehalten. Zudem sah sie eine Geldstrafe von 5.000 Pesos vor, die über die Höchststrafe hinausgeht, die Gemeinden nach dem Local Government Code verhängen dürfen. Die Verordnung wollte medizinische, zahnärztliche, optische und andere gesundheitsbezogene Dienstleistungen regeln, die bereits durch nationale Gesetze und Aufsichtsbehörden geregelt werden.
Das Sangguniang Panlalawigan betonte, dass seine Entscheidung Teil seines Mandats sei, lokale Gesetzgebung auf Konsistenz mit der Verfassung, nationalen Gesetzen und bestehenden Regulierungsrahmen zu überprüfen.